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Förderungen zum Thema Sport, Freizeit

Förderung und Gestaltung des Salzburger Naturerholungsraums
Salzburg
Das Förderprogramm orientiert sich an übergeordneten Landesstrategien in denen Erholung und Erlebnis in der Natur, Tourismus und Entwicklung des ländlichen Raumes angesprochen werden. Leistungsempfänger: Gebietskörperschaften, Tourismusverbände, Regionalverbände, Vereine, deren Statuten gemäß den Zielsetzungen der Leistungsgegenstände unter Punkt 3. entsprechen, Verbände aus Sport, Tourismus und Freizeitwirtschaft Leistungsgegenstände: 1. Errichtung und Ausbau von Mountainbike-Routen und Single-Trails Adaption und Ausbau alter Steiganlagen, sowie die Schaffung eines Grundangebotes von Trails im Sinne der Entflechtung von Wanderern und Bikern. 2. Errichtung und Ausbau von Klettergärten, Klettersteigen und Bouldergebieten Verbesserung der Sicherheitsstandards, Sicherstellung der nachhaltigen Nutzungsmöglichkeit durch Übereinkommen mit Grundeigentümern, Verbesserung des Angebots in intensiv genutzten Gebieten und Begleiteinrichtungen. 3. Skitourenprojekte, Freerideprojekte Maßnahmen zur Konfliktregelung in intensiv genutzten Skitourengebieten, Errichtung von Parkplätzen an Einstiegsstellen zu Skitourenrouten. 4. Winterwandern, Schneeschuhwandern Vorausschauende Konfliktlösung in Regionen, die ein neues Angebot bei diesem Thema entwickeln wollen. 5. Errichtung und Verbesserung von landschaftsverträglichen Infrastrukturprojekten zur Erholungsraumgestaltung und multifunktionale Projekte wie insbesondere Kinderspielplätze, Themenwege, Adaptionen im Sinne der Barrierefreiheit, Rastplätze, Biotope, Parkplätze, Lehrpfade, Motorikanlagen, waldpädagogische Einrichtungen, multifunktionale Erholungseinrichtungen, Generationenparks etc., wenn diese im Freiland (als offene Landschaft in Abgrenzung zum Siedlungsgebiet) bzw. unmittelbar an einer überregionalen Erholungseinrichtung (auch innerhalb eines Ortsgebietes) errichtet werden. Diese können auch als Begleiteinrichtungen zu den Punkten (1) – (4) beantragt werden. 6. Anlage und Verbesserung von Leitsystemen Landesweit einheitliche Beschilderungssysteme, sofern sie nicht den Punkten (1) – (4) zuordenbar sind.
Förderung von sportmedizinischen und sportpsychologischen Untersuchungen
Tirol
Das Land Tirol bietet als Serviceleistung für die vom Tiroler Landessportrat anerkannten Tiroler Sportfachverbände sportmedizinische und sportpsychologische Untersuchungen an. Sportmedizinische Untersuchung: Die Sportabteilung des Landes hat für die sportmedizinische Versorgung der Tiroler Bevölkerung und insbesondere für die Tiroler SportlerInnen (die über den Tiroler Vereins- und Verbandssport an Wettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen) sportmedizinische Untersuchungsstellen eingerichtet. Im Rahmen der Sportmedizinischen Untersuchungen werden gemeinsam mit dem ISAG (Institut für Sport-, Alpinmedizin und Gesundheitstourismus), dem Bezirkskrankenhaus St. Johann, der Tiroler Gebietskrankenkasse, der Ärztekammer und dem avomed (Arbeitskreis für Vorsorgemedizin und Gesundheitsförderung in Tirol) Sporttauglichkeitsuntersuchungen und medizinische Leistungsdiagnostik angeboten. Sporttauglichkeitsuntersuchungen: Werden für Schüler/Jugendliche ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr von den niedergelassenen Sportärzten in Tirol durchgeführt. Sportmedizinische Leistungsdiagnostik: Grundsätzlich haben alle akkreditierten Tiroler SpitzensportlerInnen der Nachwuchsklassen und der Allgemeinen Klasse, die einem Tiroler Landesverband angehören und an internationalen Wettkämpfen und/oder österreichischen Meisterschaften teilnehmen, die Berechtigung einmal jährlich eine sportmedizinische Leistungsdiagnostik (Leistungspaket A oder B) durchzuführen; dies betrifft auch LeistungssportlerInnen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Bei Mannschaftssportarten betrifft es jene Vereine, die in den höchsten Ligen (1. und 2. Bundesliga sowie Regionalliga) vertreten sind. Der Verein meldet die SportlerInnen mittels entsprechender Erfassungsliste für die Sporttauglichkeitsuntersuchung oder für die Leistungsdiagnostik an den Sportfachverband, dieser bestätigt die Meldung und leitet sie an die Sportabteilung weiter. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Information zur den sportmedizinischen Untersuchungen in Tirol. Sportpsychologische Betreuung: Das Land Tirol bietet Förderungen für sportpsychologische Betreuung (€ 27,- Förderung und € 45,- Selbstbehalt pro Beratungseinheit) von akkreditierten Tiroler LeistungssportlerInnen und TrainerInnen an. SportpsychologInnen/MentaltrainerInnen fakturieren ihre Honorarnote an den Verband, der Verband zahlt Honorarnote an die SportpsychologInnen/ MentaltrainerInnen, nach Erhalt aller erforderlichen Berichte überweist Land Tirol den Förderbetrag an den Verband. Genauere Information finden Sie unter folgendem Link.