Förderung und Gestaltung des Salzburger Naturerholungsraums Link zur Förderung

Das Förderprogramm orientiert sich an übergeordneten Landesstrategien in denen Erholung und Erlebnis in der Natur, Tourismus und Entwicklung des ländlichen Raumes angesprochen werden. 

Leistungsempfänger: Gebietskörperschaften, Tourismusverbände, Regionalverbände, Vereine, deren Statuten gemäß den Zielsetzungen der Leistungsgegenstände unter Punkt 3. entsprechen, Verbände aus Sport, Tourismus und Freizeitwirtschaft

Leistungsgegenstände:

1. Errichtung und Ausbau von Mountainbike-Routen und Single-Trails

Adaption und Ausbau alter Steiganlagen, sowie die Schaffung eines Grundangebotes von Trails im Sinne der Entflechtung von Wanderern und Bikern.

2. Errichtung und Ausbau von Klettergärten, Klettersteigen und Bouldergebieten

Verbesserung der Sicherheitsstandards, Sicherstellung der nachhaltigen Nutzungsmöglichkeit durch Übereinkommen mit Grundeigentümern, Verbesserung des Angebots in intensiv genutzten Gebieten und Begleiteinrichtungen.

3. Skitourenprojekte, Freerideprojekte

Maßnahmen zur Konfliktregelung in intensiv genutzten Skitourengebieten, Errichtung von Parkplätzen an Einstiegsstellen zu Skitourenrouten.

4. Winterwandern, Schneeschuhwandern

Vorausschauende Konfliktlösung in Regionen, die ein neues Angebot bei diesem Thema entwickeln wollen.

5. Errichtung und Verbesserung von landschaftsverträglichen Infrastrukturprojekten zur Erholungsraumgestaltung und multifunktionale Projekte

wie insbesondere Kinderspielplätze, Themenwege, Adaptionen im Sinne der Barrierefreiheit, Rastplätze, Biotope, Parkplätze, Lehrpfade, Motorikanlagen, waldpädagogische Einrichtungen, multifunktionale Erholungseinrichtungen, Generationenparks etc., wenn diese im Freiland (als offene Landschaft in Abgrenzung zum Siedlungsgebiet) bzw. unmittelbar an einer überregionalen Erholungseinrichtung (auch innerhalb eines Ortsgebietes) errichtet werden. Diese können auch als Begleiteinrichtungen zu den Punkten (1) – (4) beantragt werden.

6. Anlage und Verbesserung von Leitsystemen

Landesweit einheitliche Beschilderungssysteme, sofern sie nicht den Punkten (1) – (4) zuordenbar sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/02: Landesforstdirektion
Bundesstraße 6, 5071 Wals
+4366280423686
forstdirektion@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Die Termine und Fristen im Bewilligungsschreiben der Landesforstdirektion sind genauestens einzuhalten. Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Vor-Ort-Kontrollen stichprobenartig durch die Landesforstdirektion

Förderungen nach tatsächlichen Kosten: Rechnungs- und Eigenleistungsbelege inkl. Zahlungsnachweise

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung und Gestaltung des Salzburger Naturerholungsraums

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060847