Entgelterhöhungen für Pflege- und Betreuungspersonal; BGLD Link zur Förderung

Die demografische Entwicklung zeigt ein Ansteigen der älteren Bevölkerung. Mit einer älteren Bevölkerung gehen auch erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarfe und damit vermehrt Bedarfe an Pflegeleistungen einher. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, eine bessere Bezahlung des Personals im Pflegebereich sicherzustellen.

Der entsprechende Personalbedarf soll in den kommenden Jahren gedeckt werden, damit die Bevölkerung im Burgenland auch weiterhin mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen versorgt werden kann. Dies soll über eine Entgelterhöhung erreicht werden. Ein höheres Entgelt zeugt von einer gesteigerten Wertschätzung für die berufliche Tätigkeit, die sich wiederum positiv auf die Arbeitszufriedenheit auswirkt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 - Soziales und Pflege
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
057-600/2425
post.a6@bgld.gv.at

Rechtsgrundlage

Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1061977