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Förderungen zum Thema Gesundheit

ARF - 4.A.1 Attraktivierung der Primärversorgung – Umsetzungskosten (Begleitmaßnahmen)
Österreich
Zur Sicherstellung und Stärkung der Primärversorgung in Österreich ist die Attraktivierung der Primärversorgung eine wesentliche Zielsetzung. Mit der Maßnahme wird u.a. die Öffentlichkeitsarbeit (Social Media Aktivitäten), Besuch von Karrieremessen, die Durchführung von Kommunikationskampagnen, der Aufbau und Betrieb der Plattform Primärversorgung, Change Management Prozesse finanziert. Die Plattform Primärversorgung ist als die Informations- und Kommunikationsdrehscheibe zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe, Vertretern von Patientinnen und Patienten, Bildung und Wissenschaft, der öffentlichen Verwaltung und anderen Interessenträgern des Gesundheitswesens. Das Gesamtziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität der Arbeitsbedingungen für Allgemeinmediziner:innen und Angehörige anderer Gesundheits- und Sozialberufe in der Primärversorgung zu fördern, insbesondere in ländlichen Gebieten. Abwicklung von praxisnahen Anwendungsforschungsprojekten im Rahmen von Primärversorgungsforschungsnetzwerken durch Medizinische Universitäten bzw. Fakultäten (sowie ggf. in Kooperation mit Fachhochschulen) mit dem Ziel der Stärkung der Primärversorgung in Österreich Erstellung und Durchführung von (EU)vergaberechtlich konformen Ausschreibungen Konzeption und Abstimmung von Bewertungskriterien, die eine objektive Bewertung von eingereichten Projekten ermöglichen Aufbau eines internationalen Expertinnen und Experten-Beirat zur Bewertung von Projektanträgen Bewertung von Projektanträgen und RRF-konforme Auszahlung der Mittel an die ausgewählten Einreicher:innen Unterstützung der Einreicher:innen sowie Begleitung der Forschungsprojekte Umsetzung von Austausch- und Vernetzungsveranstaltungen, unter Einbeziehung des internationalen Beirats, um den Wissenstransfer zwischen den Projekteinreicher:innen zu gewährleisten und um die Erkenntnisse sowohl für die Primärversorgungscommunity als auch für Young Professionals zu nützen Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Förderung von sportmedizinischen und sportpsychologischen Untersuchungen
Tirol
Das Land Tirol bietet als Serviceleistung für die vom Tiroler Landessportrat anerkannten Tiroler Sportfachverbände sportmedizinische und sportpsychologische Untersuchungen an. Sportmedizinische Untersuchung: Die Sportabteilung des Landes hat für die sportmedizinische Versorgung der Tiroler Bevölkerung und insbesondere für die Tiroler SportlerInnen (die über den Tiroler Vereins- und Verbandssport an Wettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen) sportmedizinische Untersuchungsstellen eingerichtet. Im Rahmen der Sportmedizinischen Untersuchungen werden gemeinsam mit dem ISAG (Institut für Sport-, Alpinmedizin und Gesundheitstourismus), dem Bezirkskrankenhaus St. Johann, der Tiroler Gebietskrankenkasse, der Ärztekammer und dem avomed (Arbeitskreis für Vorsorgemedizin und Gesundheitsförderung in Tirol) Sporttauglichkeitsuntersuchungen und medizinische Leistungsdiagnostik angeboten. Sporttauglichkeitsuntersuchungen: Werden für Schüler/Jugendliche ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr von den niedergelassenen Sportärzten in Tirol durchgeführt. Sportmedizinische Leistungsdiagnostik: Grundsätzlich haben alle akkreditierten Tiroler SpitzensportlerInnen der Nachwuchsklassen und der Allgemeinen Klasse, die einem Tiroler Landesverband angehören und an internationalen Wettkämpfen und/oder österreichischen Meisterschaften teilnehmen, die Berechtigung einmal jährlich eine sportmedizinische Leistungsdiagnostik (Leistungspaket A oder B) durchzuführen; dies betrifft auch LeistungssportlerInnen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Bei Mannschaftssportarten betrifft es jene Vereine, die in den höchsten Ligen (1. und 2. Bundesliga sowie Regionalliga) vertreten sind. Der Verein meldet die SportlerInnen mittels entsprechender Erfassungsliste für die Sporttauglichkeitsuntersuchung oder für die Leistungsdiagnostik an den Sportfachverband, dieser bestätigt die Meldung und leitet sie an die Sportabteilung weiter. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Information zur den sportmedizinischen Untersuchungen in Tirol. Sportpsychologische Betreuung: Das Land Tirol bietet Förderungen für sportpsychologische Betreuung (€ 27,- Förderung und € 45,- Selbstbehalt pro Beratungseinheit) von akkreditierten Tiroler LeistungssportlerInnen und TrainerInnen an. SportpsychologInnen/MentaltrainerInnen fakturieren ihre Honorarnote an den Verband, der Verband zahlt Honorarnote an die SportpsychologInnen/ MentaltrainerInnen, nach Erhalt aller erforderlichen Berichte überweist Land Tirol den Förderbetrag an den Verband. Genauere Information finden Sie unter folgendem Link.