Logopädische Versorgung im Vorschulalter Link zur Förderung kopieren

Das Land Oberösterreich schließt mit Einrichtungen bzw. Trägern Leistungsverträge für die Durchführung von logopädischen Screenings in den Kindergärten Oberösterreichs und für die daran anschließende logopädische Behandlung der Kinder bis zum Schulantritt.

Im Rahmen der angesprochenen Leistungsverträge finden die Regelungen der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich Anwendung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
(+43 732) 77 20-0
kjh.post@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Der Antrag ist kostenfrei.

Laufende & begleitende Kontrollen:  Aufsichts- und Qualitätssicherungsbesuche

Abschließende Kontrollen: Der Vertragspartner hat jedenfalls einen entsprechenden Rechnungsabschluss für den Vertragszeitraum nachträglich vorzulegen. Weiters ist ein standardisierter Arbeitsbericht mit den Leistungszahlen (Anzahl der untersuchten und behandelten Kinder,...) vorzulegen.

Rechtsgrundlage

§14 Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz idjgF iVm den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idjgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

2,027 Mio. Euro
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1031012