Durchführung von kostenlosen Impfungen im Rahmen des Österreichischen Impfplanes Link zur Förderung kopieren

Administration und Organisation der kostenlosen Impfungen für Kinder bis 15 Jahre bzw. Kinder und Erwachsene im Rahmen von Eradikationsprogrammen, welche im Impfkonzept des Bundes enthalten sind. Die Finanzierung der Impfhonorare und der Distribution wird vom Land Salzburg übernommen.

Die Kosten der Impfstoffe werden zu 2/3 vom Bund übernommen, 1/3 teilen sich die Länder und der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 9: Gesundheit und Sport, Referat 9/02: Landessanitätsdirektion
https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/209.aspx

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem LINK

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss der Salzburger Landesregierung vom 11.1.1999; Vereinbarung zwischen Bund, Bundesländern und dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger vom 10. Dezember 1997

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1014356