Zuschüsse zu Lohnkosten für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung kopieren

Zuschüsse zu Lohnkosten gem. § 11 Abs 2 K-ChG für Menschen mit Behinderung zur Erlangung oder Erhalt eines Arbeitsplatzes am freien Arbeitsmarkt, sofern nicht andere Fördergeber z.B. AMS oder Sozialministeriumsservice Unterstützungen gewähren. Die Zuschüsse werden direkt an den Arbeitgeber ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
05053614504
abt4.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/

  • Die Förderhöhe ergibt sich aus einem Prozentsatz der Lohnbemessungsgrundlage und wird mit einem Höchstbetrag begrenzt.
  • Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
                 

Rechnungskontrolle, Fachaufsicht.

Rechtsgrundlage

§ 11 Abs. 2 Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020346

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