Zuschüsse zu Lohnkosten für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung

Zuschüsse zu Lohnkosten für Menschen mit Behinderung zur Erlangung oder Erhalt eines Arbeitsplatzes am freien Arbeitsmarkt, sofern nicht andere Fördergeber z.B. AMS oder Bundessozialamt Unterstützungen gewähren. Die Zuschüsse werden direkt an den Arbeitgeber ausbezahlt.

Sollten Zuschüsse durch andere Fördergeber erfolgen, gilt das Subsidaritätsprinzip.

Rechtsgrundlage

§ 11 Abs. 2 Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. 56/2013 bzw. idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1020346