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Förderungen zum Thema Raum-, Regionalentwicklung

Förderung und Gestaltung des Salzburger Naturerholungsraums
Salzburg
Das Förderprogramm orientiert sich an übergeordneten Landesstrategien in denen Erholung und Erlebnis in der Natur, Tourismus und Entwicklung des ländlichen Raumes angesprochen werden. Leistungsempfänger: Gebietskörperschaften, Tourismusverbände, Regionalverbände, Vereine, deren Statuten gemäß den Zielsetzungen der Leistungsgegenstände unter Punkt 3. entsprechen, Verbände aus Sport, Tourismus und Freizeitwirtschaft Leistungsgegenstände: 1. Errichtung und Ausbau von Mountainbike-Routen und Single-Trails Adaption und Ausbau alter Steiganlagen, sowie die Schaffung eines Grundangebotes von Trails im Sinne der Entflechtung von Wanderern und Bikern. 2. Errichtung und Ausbau von Klettergärten, Klettersteigen und Bouldergebieten Verbesserung der Sicherheitsstandards, Sicherstellung der nachhaltigen Nutzungsmöglichkeit durch Übereinkommen mit Grundeigentümern, Verbesserung des Angebots in intensiv genutzten Gebieten und Begleiteinrichtungen. 3. Skitourenprojekte, Freerideprojekte Maßnahmen zur Konfliktregelung in intensiv genutzten Skitourengebieten, Errichtung von Parkplätzen an Einstiegsstellen zu Skitourenrouten. 4. Winterwandern, Schneeschuhwandern Vorausschauende Konfliktlösung in Regionen, die ein neues Angebot bei diesem Thema entwickeln wollen. 5. Errichtung und Verbesserung von landschaftsverträglichen Infrastrukturprojekten zur Erholungsraumgestaltung und multifunktionale Projekte wie insbesondere Kinderspielplätze, Themenwege, Adaptionen im Sinne der Barrierefreiheit, Rastplätze, Biotope, Parkplätze, Lehrpfade, Motorikanlagen, waldpädagogische Einrichtungen, multifunktionale Erholungseinrichtungen, Generationenparks etc., wenn diese im Freiland (als offene Landschaft in Abgrenzung zum Siedlungsgebiet) bzw. unmittelbar an einer überregionalen Erholungseinrichtung (auch innerhalb eines Ortsgebietes) errichtet werden. Diese können auch als Begleiteinrichtungen zu den Punkten (1) – (4) beantragt werden. 6. Anlage und Verbesserung von Leitsystemen Landesweit einheitliche Beschilderungssysteme, sofern sie nicht den Punkten (1) – (4) zuordenbar sind.
Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte
Tirol
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschafltichen Entwicklung der Naturkparkregion Lechtal-Reutte - bestehend aus den Gemeinden Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach - Förderungen aus Mitteln dieses Sonderprogramms. Grundlage für die Abwicklung dieses Sonderförderungs¬programms bildet das „Regionalwirtschaftliche Programm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte“ (in Folge kurz RWP genannt). Somit werden in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert, die einer der im RWP im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/Leitmaßnahmen zuordenbar sind. Im Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte sind folgende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten: Destinationsentwicklung Naturnaher Qualitätstourismus Neue touristische Angebote und innovatives Marketing Wirtschaftsstandort und Innovation Stärkung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben Stärkung der KMUs außerhalb des Tourismus Energie, Umwelt und Verkehr Energiebezogene Vorhaben und Umwelttechnik Mobilitätsmanagement Lebendige Gemeinden und Kampf gegen die Abwanderung Ortskernrevitalisierung Schwerpunktaktionen Seitentäler Programmkonforme Einzelmaßnahmen Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweiligen Maßnahmen, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer/der Förderungsnehmerin und ist in der Richtlinie für das Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal - Reutte ersichtlich.