Sonderförderungsprogramm Osttirol Link zur Förderung kopieren

Im Sonderförderungsprogramm Osttirol sind folgende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten:

Attraktivierung Tourismus und Freizeitinfrastruktur

  • Nachhaltige, öffentlich zugängliche Infrastruktur
  • Kooperative Angebotsentwicklung & Vermarktung

Steigerung Innovation & Wettbewerbsfähigkeit in touristischer und betrieblicher Wirtschaft

  • Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit im Tourismus und Unterstützung von kleinen gewerblichen Beherbergungsbetrieben
  • Qualitative und quantitative Verbesserung der Privatzimmervermietung
  • Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit außerhalb des Tourismus
  • Nachhaltige Geschäftsmodelle & Transformation

Energie- und umweltbezogene Maßnahmen

  • Nachhaltiges Energiemanagement – Lastmanagement
  • Förderung von Großbatteriespeicher und Unterstützung bei der Projektentwicklung von Erzeugungsanlagen

Sondermaßnahmen im Bereich Daseinsvorsorge & Standortqualität

  • Ortskernbelebung & Leerstandsaktivierung
  • Verbesserung der (bildungsnahen) sozialen Infrastruktur und Daseinsvorsorge

Programmkonforme Einzelmaßnahmen

  • Förderung der Programm-Geschäftsstelle und überbetrieblicher regionaler Kooperationen
  • Unterstützung von regionalwirtschaftlichen Einzelmaßnahmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
6020 Innsbruck
Heiliggeiststraße 7
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/

  • Rechnungsprüfung
  • vor Ort Kontrollen

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinie für das Sonderförderungsprogramm Osttirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

20 Mio. Euro

Referenznummer

1082775