Förderung von raumplanerischen Aktivitäten auf Grundlage der AFRL Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden raumplanerische Aktivitäten der Gemeinden und Regionen, die im besonderen Interesse des Landes Vorarlberg liegen und für die keine eigene Sonderförderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg besteht. Förderzusagen erfolgen somit auf Grundlage der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Raumplanung und Baurecht
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Raumplanung und Baurecht, Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
05574 511 27105
raumplanung@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/gemeinde-und-regionalentwicklungsfoerderung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1077072

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