Förderung von raumplanerischen Aktivitäten auf Grundlage der AFRL Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden raumplanerische Aktivitäten der Gemeinden und Regionen, die im besonderen Interesse des Landes Vorarlberg liegen und für die keine eigene Sonderförderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg besteht. Förderzusagen erfolgen somit auf Grundlage der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Raumplanung und Baurecht
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Raumplanung und Baurecht, Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
05574 511 27105
raumplanung@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/gemeinde-und-regionalentwicklungsfoerderung

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1077072

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