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Förderungen zum Thema Aus-, Weiterbildung

Allgemeine Musikförderung (inkl. Proberäume Blasmusik)
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich als Kulturland war immer bestrebt die Musikkultur zu unterstützen und durch finanzielle Förderungen zu heben. Darauf ist nicht zuletzt die musikalische Vielfalt der Aktivitäten in Niederösterreich zurückzuführen, sondern auch deren Ausstrahlung weit über die Grenzen des Bundeslandes und der Republik hinaus. Niederösterreichische KomponistInnen können einerseits durch die Vergabe von Kompositionsaufträgen unterstützt werden und andererseits durch die Verleihung der Würdigungs- und Anerkennungspreise des Landes Niederösterreich, die im Bereich der Musik in zweijährigem Rhythmus KomponistInnen vorbehalten sein sollen. Musikveranstaltungen, seien es Konzertserien (keine Einzelkonzerte!) oder auch Meisterkurse, Fortbildungskurse, Wettbewerbe etc. können ebenfalls vom Land Niederösterreich gefördert werden. Akustische Ausstattung von Proberäumen (Blasmusik), folgende max. Fördersätze kommen zur Anwendung, wenn der vorgeschriebene Qualitätsstandard eingehalten wird: € 50.000,- mindeste lichte Raumhöhe 5m, mindeste lichte Raumgröße 100m² € 21.800,- mindeste lichte Raumhöhe 4m, mindeste lichte Raumgröße 80m² € 10.000,- wenn die mindeste lichte Raumhöhe von 4m nicht erreicht wird Der/ Die BauträgerIn hat bereits im Planungsstadium einen staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker für Technische Physik oder ein Ingenieurbüro für Technische Physik bei zu ziehen, der/das einen akustischen Bericht über das Bauvorhaben erstellt.
ARF – Projektförderung Primärversorgungseinheiten
Österreich
Mit dieser Förderung soll die Initiierung von Projekten bestehender Primärversorgungseinheiten (PVE) unterstützt werden. Eine Primärversorgungseinheit ist eine Erstanlaufstelle im Gesundheitsversorgungssystem, in dem multiprofessionelle Teams gemeinsam und aufeinander abgestimmt Patient/innen behandeln. Die strukturierte Zusammenarbeit von Allgemeinmediziner/innen in Kooperation mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen ermöglicht eine umfassende Versorgung der Patienten. Diese sollen den gesamten Behandlungsweg über begleitet werden. Förderung von Projekten bestehender PVE im Sinne des PrimVG in folgenden Bereichen: ökologische und soziale Nachhaltigkeit in PVE: insbesondere in den Bereichen Klima wie beispielsweise Verbesserung der Energieeffizienz, E-Mobilität sowie soziale Inklusion zur Sicherstellung der sprachlichen und räumlichen Barrierefreiheit. digitale und räumliche Infrastruktur in PVE: insbesondere Projekte, mit denen digitale Anwendungen und die Ausstattung vor Ort z.B. Kommunikation, Dokumentation, Datenschutz gefördert werden. PV-spezifische Fort- und Weiterbildungsangebot: insbesondere zur Vertiefung und Schwerpunktsetzung der qualitätsvollen Versorgung in PVE sowie zur Unterstützung der multiprofessionellen Zusammenarbeit z.B. Coaching, Prozessoptimierung. Gefördert werden bestehende PVE gemäß PrimVG sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der PVE umfasst und an denen Gesellschafter/innen der PVE für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten ("PVE Besitzgesellschaften"), wobei "PVE-Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der PVE Förderungsnehmer/innen sein können und die PVE Endbegünstigte der Förderung sein muss. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d.h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 500.000,-. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Fort- und Weiterbildungen). Des Weiteren werden praxisnahe Anwendungsforschungsprojekte im Rahmen von Primärversorgungsforschungsnetzwerken finanziert. Diese werden durch Medizinische Universitäten bzw. Fakultäten (ggf. in Kooperation mit Fachhochschulen) mit dem Ziel der Stärkung der Primärversorgung in Österreich durchgeführt. Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call Empowerment im ländl. Raum
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durch Digitalisierung entstehen zahlreiche neue Jobmöglichkeiten. Gerade für Frauen in einer ländlichen Region bietet die Digitalisierung enorme Chancen im Hinblick auf Mobilität der Daten statt Mobilität der Menschen. Es bieten Arbeitsplätze bei Nutzung digitaler Möglichkeiten meist auch flexible Arbeitszeiten, Home-Office und gute Verdienstchancen an. Besonders Frauen mit Betreuungspflichten können durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten – und die damit verbundene Ortsunabhängigkeit beim Arbeiten – schneller (wieder) am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Es wird ihnen durch die Digitalisierung insbesondere ermöglicht, ihr Arbeitsausmaß zu erhöhen bzw. einer Vollzeitarbeit nachzugehen. Mit dem Projekt soll auch Arbeitskräften im ländlichen Umfeld ein Zugang zu dem aufgrund der Stärke des Wirtschaftsstandort bestehenden Arbeitsmarkt für IT-Unternehmen ermöglicht werden. Es gilt daher, die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen für Frauen im ländlichen Raum zu nutzen, indem digitale Initiativen das ländliche Umfeld einbezogen werden und weshalb die Auswahl geeigneter Projekte in Kooperation mit der Abteilung Land- und Forstwirtschaft (Referat LEADER) erfolgt. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 21-27 Call Integrationleasing
Vorarlberg
Der Zugang zu den Transit-Dienstverhältnissen (Beschäftigungsphase) erfolgt über eine Vorbereitungsphase (BBE). Je nach Betreuungsbedarf erfolgt nach der Vorbereitungsphase der Eintritt in die Beschäftigung entweder durch direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt oder durch Integrationsleasing im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) oder durch gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt für Personen zur Stabilisierung und Feststellung der persönlichen Eignung, wenn eine direkte Beschäftigung über das Integrationsleasing nicht möglich ist (max. 2 Wochen); Ab Eintritt in die Vorbereitungsphase wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Für alle Personen, bei denen dies nicht gelingt, werden Integrationsleasing-Arbeitsplätze gesucht. Sollte sich herausstellen, dass eine Beschäftigung in einem geförderten Überlassungsverhältnis vorerst nicht möglich ist, wird ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Feststellung der persönlichen Eignung durchgeführt. Sobald eine Stabilisierung erfolgt ist und die Belastbarkeit der TeilnehmerInnen gegeben ist, erfolgt der Übertritt in das Integrationsleasing oder die direkte Beschäftigung bei einem Unternehmen. Gelingt innerhalb von 6 Monaten weder eine Vermittlung, noch ein Integrationsleasing oder ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt, wird die Teilnahme am Projekt beendet und es kann eine Vermittlung in einen regulären Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) erfolgen. Die Beschäftigungsphase in einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) kann bis zu 12 Monate dauern. Im Gegensatz zum „klassischen SÖB“ sind die TeilnehmerInnen beim Integrationsleasing in Partnerbetriebe eingebunden. Zielgruppe für das Projekt sind Langzeitbeschäftigungslose mit erheblichen (multiplen) Vermittlungseinschränkungen und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen. Ziel der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) ist es, durch gezielte Maßnahmen in der Vorbereitungsphase (BBE) und durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse bei Partnerbetrieben (Integrationsleasing) eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Intensive Betreuung der Personen in der Vorbereitungsmaßnahme (BBE) Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche die erfolgreiche Bewältigung des befristeten Transitdienstverhältnisses in Überlassung Nachbetreuung in Unternehmen zur Sicherung einer nachhaltigen Beschäftigung (bis zu 3 Monate) Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Überlassung der Arbeitskräfte mit dem Ziel einer Anschlussbeschäftigung Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen.
ESF+ 21-27 Call Leben und Arbeiten in Vorarlberg
Vorarlberg
Integration von bleibeberechtigten Flüchtlingen und Vertriebenen, leben und arbeiten in Vorarlberg Ein großer Anteil der sich bereits im Land befindlichen bleibeberechtigten Flüchtlinge weist nur ein sehr geringes Ausbildungsniveau aus, nur wenige verfügen über eine Berufsausbildung, die auch verwertbar ist. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig vermehrt Flüchtlinge mit geringem Bildungsgrad auf dem Arbeitsmarkt integriert werden müssen. Eine sprachliche und berufliche Qualifizierung dieser Personengruppe ist nur schwer möglich. Mit dem ausgeschriebenen Projekt (Bildungsmaßnahme) sollen bleibeberechtigte Flüchtlinge und Vertriebene mit geeigneten Mitteln an das (Arbeits-)Leben in Vorarlberg herangeführt werden und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden. Auf Grund fehlender Netzwerke, Sprachkenntnisse sowie ökonomischer Ressourcen stellen Kinderbetreuung und auch Behördengänge oft sehr zeitintensive Hindernisse für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen dar. Diese Hindernisse sollten im Konzept berücksichtigt werden. Personen mit Potential für eine Höherqualifizierung sollen auf weiterführende Ausbildungsmaßnahmen vorbereitet werden. Zielgruppe bildungsferne Flüchtlinge ohne Arbeitsmarktintegration, die über Sprachkenntnisse ab Level A1 verfügen vorwiegend Männer (72%) / Frauen mitberücksichtigen (Module für geschlechterhomogene Gruppen sollten angeboten werden) aus Syrien, Afghanistan und Somalia (67% der KON/SUB) ohne Ausbildung oder max. Pflichtschulabschluss (80%) Ziele, die erreicht werden sollen Teilnehmer_innen erhalten Basiskenntnisse für den Alltag und für im Berufsleben relevante Bereiche und vertiefen ihre Kenntnisse in Deutsch (Alltags- und Berufsleben) und Mathematik Teilnehmer_innen erhalten grundlegende Kenntnisse über das Leben in der Region (Anbindung an die Strukturen auf kommunaler Ebene (Regios, Gemeinden, Vereine, Regionalkoordinator_innen), Öffentlicher Personenverkehr, Anlaufstellen zum Thema Gesundheit, usw.) Zielgruppe an den Arbeitsmarkt oder weiterführende Ausbildung heranführen Praxiserwerb durch Arbeitstrainings in Unternehmen Aufnahme einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung der Zielgruppe
ESF+ 21-27 Call Maßnahmen für bleibeberechtigte Flüchtlinge mit der Möglichkeit zum Spracherwerb
Vorarlberg
Die Zielgruppe benötigt bei der Integration in den Arbeitsmarkt entsprechende Unterstützung. Im Rahmen des Projektes sollen sie neben der beruflichen Qualifikation auch den Spracherwerb im Rahmen ihrer Qualifizierungskurse („learning by doing“) erhalten. Je nach Betreuungsbedarf erfolgt nach der Vorbereitungsphase der Eintritt in die Beschäftigung durch: direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt Dienstverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (KEINE Überlassung) Ab Eintritt in das Projekt wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Personen, bei denen dies nicht gelingt, verbleiben bis zu 12 Monaten in einem Transitdienstverhältnis im Rahmen des Sozialökonomischen Betriebes (SÖB). Die Beschäftigung erfolgt beim SÖB mit dem Ziel der nachfolgenden Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt. Sofern Personen Betreuungspflichten wahrnehmen müssen, wird der Träger eine Unterstützung bei der Suche nach geeigneter Kinderbetreuung anbieten. Zielgruppen Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit Mindestsicherungsbezug Vertriebene (Menschen aus Ukraine) Zwischen 25 und 45 Jahre Personen, die mehrfach gescheitert sind, A1 oder A2 Sprachniveau zu erlangen Bleibeberechtigte Flüchtlinge ohne oder mit nur sehr geringen Deutschkenntnissen Geplante Instrumente Deutsch-Kurse Verweildauer max. 12 Monate im Projekt, Möglichkeit nach Arbeitsaufnahme Deutsch-Kurse weiter zu besuchen Umsetzung eines Beschäftigungsangebotes Beschäftigungsphase in einem Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) bis max. 12 Monate Ziele, die erreicht werden sollen Ziel des SÖB ist es, durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse die Arbeitsfähigkeit der Teilnehmer_innen zu festigen und eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung und Qualifizierung Spracherwerb während des Beschäftigungsverhältnisses Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche Sicherstellung, dass den TeilnehmerInnen ausreichend Unterstützung bei allfällig notwendiger Kinderbetreuung geboten wird Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Vermittlung der Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen.
ESF+ 21-27 Call ReUse
Vorarlberg
Sammeln und Wiederverwerten sind ein immer wichtiger werdendes Thema. Um dies voranzutreiben braucht es Menschen mit einer Affinität zu diesem Thema und auch mit dem entsprechenden Know-how. Gerade in den Bauhöfen der Gemeinden, in der Abfallwirtschaft und in Reparaturbetrieben werden entsprechend qualifizierte Personen gesucht. Im Rahmen des Projektes sollen Langzeitarbeitslose und davon betroffene Personen eine Qualifizierung erhalten, damit sie an den in Frage kommenden Stellen in den Gemeinden bzw. Unternehmen der Abfallwirtschaft nachfolgend in ein Dienstverhältnis übernommen werden. Im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) „ReUse“ sollen für Personen aus der Zielgruppe befristete Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Je nach Betreuungsbedarf erfolgt der Eintritt in die Beschäftigung durch: direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt bzw. Dienstverhältnis im Rahmen eines SÖB. Ab Eintritt in das Projekt wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Personen, bei denen dies nicht gelingt, verbleiben bis zu 12 Monaten in einem Transitdienstverhältnis im Rahmen des SÖB. Die Beschäftigung erfolgt beim SÖB mit dem Ziel der nachfolgenden Vermittlung in den „regulären“ Arbeitsmarkt. Geplante Zielgruppen Langzeitbeschäftigungslose und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen Ältere Langzeitbeschäftigungslose mit erheblichen (multiplen) Vermittlungseinschränkungen und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen Personen mit Behinderung Geplante Instrumente Umsetzung eines Beschäftigungsangebotes: Qualifizierungsmaßnahme in einem SÖB, Beschäftigungsphase (Transitdienstverhältnis) in einem Sozialökonomischen Betrieb bis max. 12 Monate Ziele Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen die im Projekt eingetretenen Personen zu schulen und zu qualifizieren und somit deren Reintegration in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt vorzubereiten. Ziel des SÖB ist es, durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse die Arbeitsfähigkeit der TeilnehmerInnen zu festigen und eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Intensive Betreuung der Personen Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung und Qualifizierung Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen. Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche die erfolgreiche Bewältigung des befristeten Transitdienstverhältnisses Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Vermittlung der Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt Kooperation mit Gemeinden, Altstoffsammelzentren, Gemeindeverband, usw.
ESF+ JTF 21-27 - Beratungs- und Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten im Rahmen des JTF
Kärnten
Was wird gefördert? Beratungs- und Qualifizierungsleistungen im Rahmen des Green Deal bzw. des Just Transition Fund (JTF) Wer wird gefördert bzw. wer kann Anträge stellen? Unternehmen, Non Profit Organisationen, Vereine, Schulen/Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe in der JTF-Region (in Kärnten sind das Völkermarkt, Wolfsberg, Feldkirchen, St. Veit und Villach Land). Arbeitnehmer:innen müssen entweder den Hauptwohnsitz oder den Arbeitsplatz in einer der JTF-Regionen haben. Teilnehmer:innen in Arbeitsmarktprogrammen müssen den Hauptwohnsitz in einer der JTF-Regionen haben. Wo können die Anträge gestellt werden? Elektronisch auf der Homepage des Landes Kärnten unter www.ktn.gv.at/jtf. Wofür können Anträge gestellt werden? Beratungsleistungen für die Managementebene und die Arbeitnehmer*innen von Unternehmen Beratungsleistungen für Arbeitnehmer*innen von NPO sowie für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Beratungsleistungen für Schulen/Bildungseinrichtungen Qualifizierungsleistungen von Arbeitnehmer:innen in Unternehmen und NPO Qualifizierungsleistungen für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Welche Themen werden beraten? Themen, die mit dem JTF in Zusammenhang stehen; dies sind insbesondere: Reduktion von THG-Emissionen, Reduktion bzw. Veränderung des Energie- und Ressourceneinsatzes, Erhöhung des Einsatzes von Recycling/Kreislaufwirtschaft Von wem werden die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen durchgeführt? von professionellen Beratungs- und Qualifizierungsunternehmen, die inkl. ihrer Beratungs- und Qualifizierungsleistungen bzw. maßnahmen von einer unabhängigen Jury ausgewählt worden sind Vorgesehen ist darüber hinaus ein durchgehendes Monitoring der Maßnahmen, um etwaige Green Washing-Effekte herauszufiltern und grundlegendes Datenmaterial zu den gesetzten Maßnahmen sowie den daraus entstehenden Potentialen und Entwicklungen zu erhalten.
Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen zur aktiven Inklusion und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Maßnahmen für am Arbeitsmarkt benachteiligte und/oder ausgeschlossene Personen. Dabei werden Projekte durch Calls bzw. nach dem Bundesvergabegesetz ausgeschrieben. Förderbar in Oberösterreich sind Maßnahmen der Investitionspriorität 2 des operationellen Programms, wie beispielsweise: Stabilisierung marginalisierter Gruppen durch Beratung, Betreuung, Qualifizierung und Beschäftigung Zielgruppenangepasste Beschäftigungsprojekte Angebote für ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsene Sensibilisierung und Unterstützung formal gering qualifizierter Erwerbstätiger bei berufsbezogener Weiterbildung Gem. Sonderrichtlinie des BMASGK kommen als Förderungswerber Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Länder) in Betracht.
Förderung von forstlichen Aktivitäten zur Verbesserung des Waldzustandes
Salzburg
8.1 Waldbau und Forstschutz (De-minimis-Beihilfe) 8.1.1 Fördergegenstände FG 8-1-1: Wiederaufbau des forstlichen Potentials mit Hilfe von Aufforstungsmaßnahmen nach Katastrophen mit standortsgemäßen Baumarten. Die Baumartenmischung ist dabei jeweils der natürlichen Waldgesellschaft anzugleichen. FG 8-1-2: Umbau, Ergänzung von Naturverjüngung und Unterbau von gefährdeten Waldbeständen mit dafür geeigneten Baumarten zur Sicherung eines kontinuierlichen und widerstandsfähigen Waldbestandes und /oder zur Verhinderung des Entstehens von Großkahlflächen. FG 8-1-3: Technische Begleitmaßnahmen im Schutzwald (S3 laut WEP) FG 8-1-4: Waldbauliche Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Wälder insbesondere zur Erhaltung der Waldfunktionen im Schutzwald (Läuterung, Jungbestandspflege, Durchforstung, Seilkranbringung zur Einleitung der Naturverjüngung) FG 8-1-5: Investitionen in Forstschutzmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Schäden wie z. B. Bekämpfungsmaßnahmen) FG 8-1-6: Monitoring bei gefahrdrohender Massenvermehrung von Sekundärschädlingen (Insekten, Pilzen, etc.) 8.2 Forsttechnische Maßnahmen (De-minimis-Beihilfe) 8.2.1 Fördergegenstände FG 8-2-1: Pflegesteige zur Erschließung von mind. 10 ha Schutzwaldfläche (S3 laut WEP) FG 8-2-2: Verdichtung der Forstaufschließung als arbeitstechnische Voraussetzung für Waldverbesserungs- und Pflegemaßnahmen (Errichtung von Forststraßen) FG 8-2-3: Umbau von Forststraßen auf den Stand der Technik 8.3 Forstliche Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit (De-minimis-Beihilfe) 8.3.1 Fördergegenstände FG 8-3-1: Beschaffung, Produktion, Herausgabe und Verteilung von Druckschriften, Broschüren, Prospekten, Flugblättern etc. durch Dritte FG 8-3-2: Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Waldbesitzerversammlungen, Waldbegehungen, Seminaren, Vorträgen, Symposien, Lehrfahrten u.Ä. durch Dritte FG 8-3-3: Organisation und Durchführung von Projekten, die der Bewusstseinsbildung für den Wald und seiner Wirkungen dienen (z. B. waldkulturelle Veranstaltungen, Preise und Prämien für besondere Leistungen etc.)
Humanpotenzial
Österreich
Eine breite Basis an hochqualifizierten Arbeitskräften in den FTI Bereichen stellt, wie für die meisten europäischen Staaten, auch für Österreich nach wie vor eine Herausforderung dar. Mit dem Thema Humanpotenzial sollen österreichische Unternehmen in ihren FTI+D-Agenden und -Kompetenzen gestärkt werden. Durch gezielte Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollen insbesondere die Wirtschaftsleistung und Innovationskraft der Unternehmen, sowie die daraus resultierenden Stärken und Chancen für die österreichische Wirtschaft, nachhaltig gesteigert werden. Insbesondere die nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft bedingt eine entsprechende Entwicklung von Kompetenzen und damit eine entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte in österreichischen Unternehmen. Bestehende Unterstützungsmaßnahmen des BMAW, die bisher vor allem KMU adressiert haben, werden ab 2023 im Rahmen der Transformationsoffensive um die Zielgruppe Großunternehmen erweitert. Themenziele: Das Thema „Humanpotenzial“ umfasst die Subthemen „Qualifizierungsoffensive“ und „Innovatorinnen“ Qualifizierungsoffensive: Weiterführung von Qualifizierungsmaßnahmen, auch im Rahmen der Transformationsoffensive, als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit den Zielen: Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen österreichischer Unternehmen, um Kompetenzen in den Bereichen Green & Digital Transition in deren Belegschaft zu erhöhen. Kompetenzen für die Transformation in Unternehmen definieren und aufbauen: zielgerichtete Entwicklung von Kompetenzprofilen und Umsetzung von Schulungsmaßnahmen im Unternehmen Schulungsformate zur Qualifizierung bestehender Fachkräfte gemeinsam mit Weiterbildungsanbietern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen entwickeln & testen; Skalierung von Schulungsmaßnahmen für Branchen oder Themen Innovatorinnen: Mehr Chancengerechtigkeit in der Forschung & Innovation und Karriereentwicklung durch: Steigerung der Sichtbarkeit von Frauen in gestaltenden Rollen. Stärkung von Zukunfts-Kompetenzen und systemischen Herangehensweisen (21st Century Skills, wie z.B. Kooperation, kreative Problemlösung, Kommunikation über Organisations- und Disziplinen-Grenzen), um Forschungs- und Innovationsvorhaben, die auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene wirken, zu initiieren und umzusetzen. Erhöhung der Kapazität an Forscherinnen & Innovatorinnen, die innovativ an komplexe und interdisziplinäre Problemstellungen herangehen (z.B. um sich an missionsorientierten nationalen oder EU-Programmen zu beteiligen). In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeiter/innen österreichischer Unternehmen im Bereich Green & Digital Transition (Kooperative) Qualifizierungsprojekte, die zur Identifikation notwendiger Kompetenzen für die Transformation sowie zur gezielten Erhöhung dieser Kompetenzen in österreichischen Unternehmen führen Entwicklung und Testung von Schulungsinhalten und –formaten zur Unterstützung der Transformation für bestimmte Branchen oder Themen
Integrierter Pflanzenschutz
Österreich
Förderungsziele 1. Umweltschonende landwirtschaftliche Produktion unter dem Aspekt der Sicherung und Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes; Einführung diesbezüglicher Erkenntnisse in die Praxis. 2. Anwendung von integrativen Pflanzenschutzverfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Förderungsgegenstände 1. Pflanzenschutzdienst a. Betrieb von Warndienst- oder Wetterstationen sowie erforderliche Erhebungen und b. Nachrichtenübermittlung; c. Betrieb von Schädlingsbekämpfungsstationen oder gleichartiger Einrichtungen (ganzjährig). 2. Pflanzenschutzmaßnahmen a. Freihaltung der Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebiete von Virosen, virusähnlichen Krankheiten und/oder anderen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebieten; b. Eindämmung von Schadorganismen, durch welche lokal große Ernteverluste und gefährliche Verbreitungsherde entstehen können; 3. Schulung oder Weiterbildung auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes a. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; b. Erstellung und Ankauf von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; c. Untersuchungen und Prüfungen, die zur Schaffung von fachspezifischen Schulungsunterlagen erforderlich sind; d. Erstellung und Ankauf von zulassungsrelevanten fachspezifischen Daten zur Schließung von Lückenindikationen.
Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft
Österreich
Förderungsziele: 1. Schaffung des Anreizes zur Verbesserung pflanzlicher Produkte sowie von Energierohstoffen auf pflanzlicher Basis und Erarbeitung von Qualitätssicherungssystemen im Pflanzenbau und im Bereich der Lebensmittelsicherheit, insbesondere Erarbeitung von praxisbezogenen Erkenntnissen im Hinblick auf qualitative, ökologische und strukturelle Verbesserungen auf dem Gebiet des Pflanzen- und Futterbaues; Einführung derartiger Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis; 2. Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung von Saatgut insbesondere bei Kartoffeln, Getreide und Mais zur Nutzung der diesbezüglichen Marktchancen, zur Erhaltung der Biodiversität und zur Anpassung an klimawandelbedingte Veränderungen. Förderungsgegenstände: 1. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen im Pflanzenbau und der Saatgutwirtschaft. 2. Im Pflanzenbau: a. Demonstrationsvorhaben zur Einführung neuer Produktionsmittel, Kulturen und Sorten sowie Produktionsverfahren und –systemen; Erstellung von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien b. Aufklärungsmaterial einschließlich Lehr- und Kursbehelfe. c. Erforschung, Gewinnung und Nutzung wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln d. Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen, Durchführung von Demonstrationsvorhaben und Pilotprojekten zur Einführung neuer Produktionsmittel, Kulturen und Sorten sowie Produktionsverfahren und –systemen 3. Gesunderhaltungsmaßnahmen bei Vermehrungssaat- und -pflanzgut. 4. Erhaltung von Genmaterial.