Förderung der PH Vorarlberg Link zur Förderung

Gemäß § 14 Abs. 4 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (KBBG), welches am 1.1.2023 in Kraft getreten ist, kann die Leitung einer Einrichtung mit Kleinkind- oder Kindergartengruppen nur pädagogischen Fachkräften übertragen werden, die aufgrund einer einschlägigen Ausbildung dazu befähigt sind oder eine solche Ausbildung innerhalb von drei Jahren ab Übernahme der Leitung absolvieren. 

Der Lehrgang an der PH Vorarlberg dauert 2 Semester und wird einmal jährlich angeboten. Dafür erhält die PH Vorarlberg eine Förderung, u.a. für  Referentenkosten, Fahrt- und Reisekosten, Verwaltung und Ähnliches.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIa Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

laufende Abrechnung der anfallenden Kosten

Rechtsgrundlage

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,028 Mio. Euro

Referenznummer

1061340