Gemäß § 14 Abs. 4 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (KBBG), welches am 1.1.2023 in Kraft getreten ist, kann die Leitung einer Einrichtung mit Kleinkind- oder Kindergartengruppen nur pädagogischen Fachkräften übertragen werden, die aufgrund einer einschlägigen Ausbildung dazu befähigt sind oder eine solche Ausbildung innerhalb von drei Jahren ab Übernahme der Leitung absolvieren.
Der Lehrgang an der PH Vorarlberg dauert 2 Semester und wird einmal jährlich angeboten. Dafür erhält die PH Vorarlberg eine Förderung, u.a. für Referentenkosten, Fahrt- und Reisekosten, Verwaltung und Ähnliches.