Förderung der PH Vorarlberg Link zur Förderung kopieren

Gemäß § 14 Abs. 4 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (KBBG), welches am 1.1.2023 in Kraft getreten ist, kann die Leitung einer Einrichtung mit Kleinkind- oder Kindergartengruppen nur pädagogischen Fachkräften übertragen werden, die aufgrund einer einschlägigen Ausbildung dazu befähigt sind oder eine solche Ausbildung innerhalb von drei Jahren ab Übernahme der Leitung absolvieren. 

Der Lehrgang an der PH Vorarlberg dauert 2 Semester und wird einmal jährlich angeboten. Dafür erhält die PH Vorarlberg eine Förderung, u.a. für  Referentenkosten, Fahrt- und Reisekosten, Verwaltung und Ähnliches.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIa Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1061340

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