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Förderungen zum Thema Aus-, Weiterbildung

ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call Empowerment im ländl. Raum
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durch Digitalisierung entstehen zahlreiche neue Jobmöglichkeiten. Gerade für Frauen in einer ländlichen Region bietet die Digitalisierung enorme Chancen im Hinblick auf Mobilität der Daten statt Mobilität der Menschen. Es bieten Arbeitsplätze bei Nutzung digitaler Möglichkeiten meist auch flexible Arbeitszeiten, Home-Office und gute Verdienstchancen an. Besonders Frauen mit Betreuungspflichten können durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten – und die damit verbundene Ortsunabhängigkeit beim Arbeiten – schneller (wieder) am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Es wird ihnen durch die Digitalisierung insbesondere ermöglicht, ihr Arbeitsausmaß zu erhöhen bzw. einer Vollzeitarbeit nachzugehen. Mit dem Projekt soll auch Arbeitskräften im ländlichen Umfeld ein Zugang zu dem aufgrund der Stärke des Wirtschaftsstandort bestehenden Arbeitsmarkt für IT-Unternehmen ermöglicht werden. Es gilt daher, die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen für Frauen im ländlichen Raum zu nutzen, indem digitale Initiativen das ländliche Umfeld einbezogen werden und weshalb die Auswahl geeigneter Projekte in Kooperation mit der Abteilung Land- und Forstwirtschaft (Referat LEADER) erfolgt. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ (21-27): Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in Level Up - Erwachsenenbildung
Österreich
Die im Rahmen dieses Aufrufs finanzierten Partnerschaften sind Teil des bundesweiten Förderprogramms „Level Up - Erwachsenenbildung“. Dieses Programm fördert österreichweit kostenlose Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, mit dem Ziel, Personen ohne Pflichtschulabschluss die Möglichkeit zu geben, diesen nach Beenden der Schulzeit zu erwerben. Zielgruppe der Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses sind Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die über keinen positiven Abschluss der 8. Schulstufe verfügen oder eine Bildungsmaßnahme zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen haben. Bildungsangebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses sind entsprechend dem Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene zu gestalten (BGBl. I Nr. 72/2012). Voraussetzung zur Einreichung im Rahmen dieses Aufrufs ist die positive Akkreditierung im Rahmen des Programms „Level Up - Erwachsenenbildung“ und das Vorliegen einer gültigen Akkreditierungsbestätigung. Die nationale Kofinanzierung im Ausmaß von 65% wird zu gleichen Teilen von Bund und zuständigem Bundesland bereitgestellt. Kalkulationsgrundlagen: Die Abrechnung der Kosten erfolgt nach Restkostenpauschale. Die beantragten Kosten dürfen die mit der Angebotsplanung dargestellten Kosten nach Unterrichtseinheiten nicht überschreiten. Für die Kursteilnahme werden 80% der förderfähigen Kosten übernommen. Der Finanzierung erhöht sich um maximal 20%, abhängig von der Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zu allen erforderlichen Prüfungen antreten. Verteilungsschlüssel: EU Förderquote: 35 % Bund: 32,5 % Andere - jeweiliges Bundesland: 32,5 %
ESF+ JTF 21-27 - Beratungs- und Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten im Rahmen des JTF
Kärnten
Was wird gefördert? Beratungs- und Qualifizierungsleistungen im Rahmen des Green Deal bzw. des Just Transition Fund (JTF) Wer wird gefördert bzw. wer kann Anträge stellen? Unternehmen, Non Profit Organisationen, Vereine, Schulen/Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe in der JTF-Region (in Kärnten sind das Völkermarkt, Wolfsberg, Feldkirchen, St. Veit und Villach Land). Arbeitnehmer:innen müssen entweder den Hauptwohnsitz oder den Arbeitsplatz in einer der JTF-Regionen haben. Teilnehmer:innen in Arbeitsmarktprogrammen müssen den Hauptwohnsitz in einer der JTF-Regionen haben. Wo können die Anträge gestellt werden? Elektronisch auf der Homepage des Landes Kärnten unter www.ktn.gv.at/jtf. Wofür können Anträge gestellt werden? Beratungsleistungen für die Managementebene und die Arbeitnehmer*innen von Unternehmen Beratungsleistungen für Arbeitnehmer*innen von NPO sowie für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Beratungsleistungen für Schulen/Bildungseinrichtungen Qualifizierungsleistungen von Arbeitnehmer:innen in Unternehmen und NPO Qualifizierungsleistungen für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Welche Themen werden beraten? Themen, die mit dem JTF in Zusammenhang stehen; dies sind insbesondere: Reduktion von THG-Emissionen, Reduktion bzw. Veränderung des Energie- und Ressourceneinsatzes, Erhöhung des Einsatzes von Recycling/Kreislaufwirtschaft Von wem werden die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen durchgeführt? von professionellen Beratungs- und Qualifizierungsunternehmen, die inkl. ihrer Beratungs- und Qualifizierungsleistungen bzw. maßnahmen von einer unabhängigen Jury ausgewählt worden sind Vorgesehen ist darüber hinaus ein durchgehendes Monitoring der Maßnahmen, um etwaige Green Washing-Effekte herauszufiltern und grundlegendes Datenmaterial zu den gesetzten Maßnahmen sowie den daraus entstehenden Potentialen und Entwicklungen zu erhalten.