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Förderungen zum Thema Aus-, Weiterbildung

ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call Empowerment im ländl. Raum
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durch Digitalisierung entstehen zahlreiche neue Jobmöglichkeiten. Gerade für Frauen in einer ländlichen Region bietet die Digitalisierung enorme Chancen im Hinblick auf Mobilität der Daten statt Mobilität der Menschen. Es bieten Arbeitsplätze bei Nutzung digitaler Möglichkeiten meist auch flexible Arbeitszeiten, Home-Office und gute Verdienstchancen an. Besonders Frauen mit Betreuungspflichten können durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten – und die damit verbundene Ortsunabhängigkeit beim Arbeiten – schneller (wieder) am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Es wird ihnen durch die Digitalisierung insbesondere ermöglicht, ihr Arbeitsausmaß zu erhöhen bzw. einer Vollzeitarbeit nachzugehen. Mit dem Projekt soll auch Arbeitskräften im ländlichen Umfeld ein Zugang zu dem aufgrund der Stärke des Wirtschaftsstandort bestehenden Arbeitsmarkt für IT-Unternehmen ermöglicht werden. Es gilt daher, die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen für Frauen im ländlichen Raum zu nutzen, indem digitale Initiativen das ländliche Umfeld einbezogen werden und weshalb die Auswahl geeigneter Projekte in Kooperation mit der Abteilung Land- und Forstwirtschaft (Referat LEADER) erfolgt. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ (21-27): Zielgruppenorientierte anbieterneutrale Bildungsberatungsangebote 2027-2028
Österreich
Die gemäß diesem Call finanzierten Partnerschaften sind Teile der bundesweiten Initiative "Bildungsberatung Österreich" und verfolgen gemeinsame Ziele. Diese sind: Die Umsetzung eines bundesweiten professionellen, anbieterneutralen, niederschwelligen, qualitativ hochwertigen und gebührenfreien Beratungsangebots zu Bildung und Beruf für Erwachsene; Die prioritäre Ansprache und Erreichung von bildungsbenachteiligten Erwachsenen, beispielsweise Personen mit geringem formalem Ausbildungshintergrund, ältere Personen, Personen mit Migrationshintergrund und/oder Menschen mit Behinderung, mit dem Ziel, diese für die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungen zu sensibilisieren, sie zu motivieren und ihnen den Zugang zu unterschiedlichen Bildungsmaßnahmen zu erleichtern; Beratungsleistungen zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Herausforderungen, konkret zur Reduzierung des Fachkräftemangels beispielsweise in der Pflege, IT und Elementarpädagogik sowie die Zusammenarbeit und Kooperation an den Übergängen in den Arbeitsmarkt; Die Unterstützung der weiteren Professionalisierung der Leistungserbringung: Zentrale Grundsätze für die Weiterentwicklung der Angebote, insbesondere jener, die als niedrigschwellig gelten, sind die Weiterentwicklung innovativer Formate wie beispielsweise über soziale Medien, die Erhöhung der regionalen Zugänglichkeit, die nachweisliche Umsetzung einheitlicher Qualitätsstandards sowie von Gender- und Diversity-Standards, der fachliche Austausch und die Abstimmung zwischen den weiteren Beratungsakteuren des Bundeslandes und allfälligen Partnereinrichtungen, die österreichweite Kooperation (mit anderen regionalen Projektpartnerschaften und den überregionalen Vorhaben), die Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern sowie die Weiterbildung von Bildungsberaterinnen und Bildungsberatern. Für die Inanspruchnahme einer ESF-Finanzierung in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist eine nationale Kofinanzierung in Höhe von 60 % sicherzustellen. Der Bund kann sich hierbei mit höchstens 50 % an der erforderlichen nationalen Kofinanzierung beteiligen; dies entspricht maximal 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Antragstellenden sind aufgefordert, die darüber hinaus erforderlichen Kofinanzierungsmittel durch weitere geeignete Kofinanzierungspartnerinnen und -partner sicherzustellen, um die im Call-Budget angegebene Gesamtsumme ausschöpfen zu können. Als Orientierung zur Berechnung des Antragsbudgets dient ein Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer, der die Verteilung der Zielgruppen (Bevölkerung 15-64 Jahre, sowie Ältere, Migrationshintergrund, Behinderung, Nichterwerbstätige und Niedrigqualifizierte) als Grundlage hat: Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer: Kärnten 6,3%, Niederösterreich 18,6%, Oberösterreich 16,9%, Salzburg 6,2%, Steiermark 14,0%, Tirol 8,5%, Vorarlberg 4,6%, Wien 24,8%, Gesamt 100,0% Verteilungsschlüssel: EU Förderquote: 40 % Bund und Andere: 60%