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Förderungen zum Thema Aus-, Weiterbildung

ESF+ 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 1, Call Empowerment im ländl. Raum
Oberösterreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 1 (Vereinbarkeit und Gleichstellung für Frauen und Männern) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durch Digitalisierung entstehen zahlreiche neue Jobmöglichkeiten. Gerade für Frauen in einer ländlichen Region bietet die Digitalisierung enorme Chancen im Hinblick auf Mobilität der Daten statt Mobilität der Menschen. Es bieten Arbeitsplätze bei Nutzung digitaler Möglichkeiten meist auch flexible Arbeitszeiten, Home-Office und gute Verdienstchancen an. Besonders Frauen mit Betreuungspflichten können durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten – und die damit verbundene Ortsunabhängigkeit beim Arbeiten – schneller (wieder) am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Es wird ihnen durch die Digitalisierung insbesondere ermöglicht, ihr Arbeitsausmaß zu erhöhen bzw. einer Vollzeitarbeit nachzugehen. Mit dem Projekt soll auch Arbeitskräften im ländlichen Umfeld ein Zugang zu dem aufgrund der Stärke des Wirtschaftsstandort bestehenden Arbeitsmarkt für IT-Unternehmen ermöglicht werden. Es gilt daher, die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen für Frauen im ländlichen Raum zu nutzen, indem digitale Initiativen das ländliche Umfeld einbezogen werden und weshalb die Auswahl geeigneter Projekte in Kooperation mit der Abteilung Land- und Forstwirtschaft (Referat LEADER) erfolgt. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
ESF+ 21-27 Call Integrationleasing
Vorarlberg
Der Zugang zu den Transit-Dienstverhältnissen (Beschäftigungsphase) erfolgt über eine Vorbereitungsphase (BBE). Je nach Betreuungsbedarf erfolgt nach der Vorbereitungsphase der Eintritt in die Beschäftigung entweder durch direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt oder durch Integrationsleasing im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) oder durch gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt für Personen zur Stabilisierung und Feststellung der persönlichen Eignung, wenn eine direkte Beschäftigung über das Integrationsleasing nicht möglich ist (max. 2 Wochen); Ab Eintritt in die Vorbereitungsphase wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Für alle Personen, bei denen dies nicht gelingt, werden Integrationsleasing-Arbeitsplätze gesucht. Sollte sich herausstellen, dass eine Beschäftigung in einem geförderten Überlassungsverhältnis vorerst nicht möglich ist, wird ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Feststellung der persönlichen Eignung durchgeführt. Sobald eine Stabilisierung erfolgt ist und die Belastbarkeit der TeilnehmerInnen gegeben ist, erfolgt der Übertritt in das Integrationsleasing oder die direkte Beschäftigung bei einem Unternehmen. Gelingt innerhalb von 6 Monaten weder eine Vermittlung, noch ein Integrationsleasing oder ein gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt, wird die Teilnahme am Projekt beendet und es kann eine Vermittlung in einen regulären Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) erfolgen. Die Beschäftigungsphase in einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) kann bis zu 12 Monate dauern. Im Gegensatz zum „klassischen SÖB“ sind die TeilnehmerInnen beim Integrationsleasing in Partnerbetriebe eingebunden. Zielgruppe für das Projekt sind Langzeitbeschäftigungslose mit erheblichen (multiplen) Vermittlungseinschränkungen und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen. Ziel der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung (SÖBÜ) ist es, durch gezielte Maßnahmen in der Vorbereitungsphase (BBE) und durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse bei Partnerbetrieben (Integrationsleasing) eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Intensive Betreuung der Personen in der Vorbereitungsmaßnahme (BBE) Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche die erfolgreiche Bewältigung des befristeten Transitdienstverhältnisses in Überlassung Nachbetreuung in Unternehmen zur Sicherung einer nachhaltigen Beschäftigung (bis zu 3 Monate) Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Überlassung der Arbeitskräfte mit dem Ziel einer Anschlussbeschäftigung Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen.
ESF+ 21-27 Call Leben und Arbeiten in Vorarlberg
Vorarlberg
Integration von bleibeberechtigten Flüchtlingen und Vertriebenen, leben und arbeiten in Vorarlberg Ein großer Anteil der sich bereits im Land befindlichen bleibeberechtigten Flüchtlinge weist nur ein sehr geringes Ausbildungsniveau aus, nur wenige verfügen über eine Berufsausbildung, die auch verwertbar ist. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig vermehrt Flüchtlinge mit geringem Bildungsgrad auf dem Arbeitsmarkt integriert werden müssen. Eine sprachliche und berufliche Qualifizierung dieser Personengruppe ist nur schwer möglich. Mit dem ausgeschriebenen Projekt (Bildungsmaßnahme) sollen bleibeberechtigte Flüchtlinge und Vertriebene mit geeigneten Mitteln an das (Arbeits-)Leben in Vorarlberg herangeführt werden und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden. Auf Grund fehlender Netzwerke, Sprachkenntnisse sowie ökonomischer Ressourcen stellen Kinderbetreuung und auch Behördengänge oft sehr zeitintensive Hindernisse für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen dar. Diese Hindernisse sollten im Konzept berücksichtigt werden. Personen mit Potential für eine Höherqualifizierung sollen auf weiterführende Ausbildungsmaßnahmen vorbereitet werden. Zielgruppe bildungsferne Flüchtlinge ohne Arbeitsmarktintegration, die über Sprachkenntnisse ab Level A1 verfügen vorwiegend Männer (72%) / Frauen mitberücksichtigen (Module für geschlechterhomogene Gruppen sollten angeboten werden) aus Syrien, Afghanistan und Somalia (67% der KON/SUB) ohne Ausbildung oder max. Pflichtschulabschluss (80%) Ziele, die erreicht werden sollen Teilnehmer_innen erhalten Basiskenntnisse für den Alltag und für im Berufsleben relevante Bereiche und vertiefen ihre Kenntnisse in Deutsch (Alltags- und Berufsleben) und Mathematik Teilnehmer_innen erhalten grundlegende Kenntnisse über das Leben in der Region (Anbindung an die Strukturen auf kommunaler Ebene (Regios, Gemeinden, Vereine, Regionalkoordinator_innen), Öffentlicher Personenverkehr, Anlaufstellen zum Thema Gesundheit, usw.) Zielgruppe an den Arbeitsmarkt oder weiterführende Ausbildung heranführen Praxiserwerb durch Arbeitstrainings in Unternehmen Aufnahme einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung der Zielgruppe
ESF+ 21-27 Call Maßnahmen für bleibeberechtigte Flüchtlinge mit der Möglichkeit zum Spracherwerb
Vorarlberg
Die Zielgruppe benötigt bei der Integration in den Arbeitsmarkt entsprechende Unterstützung. Im Rahmen des Projektes sollen sie neben der beruflichen Qualifikation auch den Spracherwerb im Rahmen ihrer Qualifizierungskurse („learning by doing“) erhalten. Je nach Betreuungsbedarf erfolgt nach der Vorbereitungsphase der Eintritt in die Beschäftigung durch: direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt Dienstverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (KEINE Überlassung) Ab Eintritt in das Projekt wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Personen, bei denen dies nicht gelingt, verbleiben bis zu 12 Monaten in einem Transitdienstverhältnis im Rahmen des Sozialökonomischen Betriebes (SÖB). Die Beschäftigung erfolgt beim SÖB mit dem Ziel der nachfolgenden Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt. Sofern Personen Betreuungspflichten wahrnehmen müssen, wird der Träger eine Unterstützung bei der Suche nach geeigneter Kinderbetreuung anbieten. Zielgruppen Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit Mindestsicherungsbezug Vertriebene (Menschen aus Ukraine) Zwischen 25 und 45 Jahre Personen, die mehrfach gescheitert sind, A1 oder A2 Sprachniveau zu erlangen Bleibeberechtigte Flüchtlinge ohne oder mit nur sehr geringen Deutschkenntnissen Geplante Instrumente Deutsch-Kurse Verweildauer max. 12 Monate im Projekt, Möglichkeit nach Arbeitsaufnahme Deutsch-Kurse weiter zu besuchen Umsetzung eines Beschäftigungsangebotes Beschäftigungsphase in einem Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) bis max. 12 Monate Ziele, die erreicht werden sollen Ziel des SÖB ist es, durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse die Arbeitsfähigkeit der Teilnehmer_innen zu festigen und eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung und Qualifizierung Spracherwerb während des Beschäftigungsverhältnisses Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche Sicherstellung, dass den TeilnehmerInnen ausreichend Unterstützung bei allfällig notwendiger Kinderbetreuung geboten wird Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Vermittlung der Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen.
ESF+ 21-27 Call ReUse
Vorarlberg
Sammeln und Wiederverwerten sind ein immer wichtiger werdendes Thema. Um dies voranzutreiben braucht es Menschen mit einer Affinität zu diesem Thema und auch mit dem entsprechenden Know-how. Gerade in den Bauhöfen der Gemeinden, in der Abfallwirtschaft und in Reparaturbetrieben werden entsprechend qualifizierte Personen gesucht. Im Rahmen des Projektes sollen Langzeitarbeitslose und davon betroffene Personen eine Qualifizierung erhalten, damit sie an den in Frage kommenden Stellen in den Gemeinden bzw. Unternehmen der Abfallwirtschaft nachfolgend in ein Dienstverhältnis übernommen werden. Im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) „ReUse“ sollen für Personen aus der Zielgruppe befristete Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Je nach Betreuungsbedarf erfolgt der Eintritt in die Beschäftigung durch: direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt bzw. Dienstverhältnis im Rahmen eines SÖB. Ab Eintritt in das Projekt wird versucht, dass die TeilnehmerInnen direkt auf dem regulären Arbeitsmarkt beschäftig werden. Personen, bei denen dies nicht gelingt, verbleiben bis zu 12 Monaten in einem Transitdienstverhältnis im Rahmen des SÖB. Die Beschäftigung erfolgt beim SÖB mit dem Ziel der nachfolgenden Vermittlung in den „regulären“ Arbeitsmarkt. Geplante Zielgruppen Langzeitbeschäftigungslose und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen Ältere Langzeitbeschäftigungslose mit erheblichen (multiplen) Vermittlungseinschränkungen und von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Personen Personen mit Behinderung Geplante Instrumente Umsetzung eines Beschäftigungsangebotes: Qualifizierungsmaßnahme in einem SÖB, Beschäftigungsphase (Transitdienstverhältnis) in einem Sozialökonomischen Betrieb bis max. 12 Monate Ziele Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen die im Projekt eingetretenen Personen zu schulen und zu qualifizieren und somit deren Reintegration in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt vorzubereiten. Ziel des SÖB ist es, durch zeitlich befristete Dienstverhältnisse die Arbeitsfähigkeit der TeilnehmerInnen zu festigen und eine Reintegration dieser Personen in Dienstverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies erfolgt durch: Intensive Betreuung der Personen Stabilisierung der Personen mittels individueller sozialpädagogischer Betreuung (sozialpädagogische Betreuung) Beseitigung der Vermittlungshemmnisse durch gezielte Betreuung, Beschäftigung und Qualifizierung Enge Zusammenarbeit mit dem Service für Unternehmen des AMS zur Besetzung der offenen Stellen. Erhöhung der Reintegrationschancen durch gecoachte Stellensuche die erfolgreiche Bewältigung des befristeten Transitdienstverhältnisses Proaktive (Neu)KundInnenakquisition sowie Auf- und Ausbau eines Kontaktnetzwerkes zu potentiellen ArbeitgeberInnen für die Vermittlung der Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt Kooperation mit Gemeinden, Altstoffsammelzentren, Gemeindeverband, usw.
ESF+ JTF 21-27 - Beratungs- und Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten im Rahmen des JTF
Kärnten
Was wird gefördert? Beratungs- und Qualifizierungsleistungen im Rahmen des Green Deal bzw. des Just Transition Fund (JTF) Wer wird gefördert bzw. wer kann Anträge stellen? Unternehmen, Non Profit Organisationen, Vereine, Schulen/Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe in der JTF-Region (in Kärnten sind das Völkermarkt, Wolfsberg, Feldkirchen, St. Veit und Villach Land). Arbeitnehmer:innen müssen entweder den Hauptwohnsitz oder den Arbeitsplatz in einer der JTF-Regionen haben. Teilnehmer:innen in Arbeitsmarktprogrammen müssen den Hauptwohnsitz in einer der JTF-Regionen haben. Wo können die Anträge gestellt werden? Elektronisch auf der Homepage des Landes Kärnten unter www.ktn.gv.at/jtf. Wofür können Anträge gestellt werden? Beratungsleistungen für die Managementebene und die Arbeitnehmer*innen von Unternehmen Beratungsleistungen für Arbeitnehmer*innen von NPO sowie für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Beratungsleistungen für Schulen/Bildungseinrichtungen Qualifizierungsleistungen von Arbeitnehmer:innen in Unternehmen und NPO Qualifizierungsleistungen für arbeitslose Personen, die in Arbeitsmarktprogrammen teilnehmen Welche Themen werden beraten? Themen, die mit dem JTF in Zusammenhang stehen; dies sind insbesondere: Reduktion von THG-Emissionen, Reduktion bzw. Veränderung des Energie- und Ressourceneinsatzes, Erhöhung des Einsatzes von Recycling/Kreislaufwirtschaft Von wem werden die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen durchgeführt? von professionellen Beratungs- und Qualifizierungsunternehmen, die inkl. ihrer Beratungs- und Qualifizierungsleistungen bzw. maßnahmen von einer unabhängigen Jury ausgewählt worden sind Vorgesehen ist darüber hinaus ein durchgehendes Monitoring der Maßnahmen, um etwaige Green Washing-Effekte herauszufiltern und grundlegendes Datenmaterial zu den gesetzten Maßnahmen sowie den daraus entstehenden Potentialen und Entwicklungen zu erhalten.