Beihilfen des Landes Kärnten zur Erschließung u. Erhaltung des ländlichen Wegenetzes gem. K-LFF 2023 Link zur Förderung kopieren

Beihilfen zur Verkehrserschließung ländlicher Gebiete durch natürliche und juristische Personen in Form von Neuerrichtung, Umbau Instandsetzung, sowie die Durchführung baulicher Instandhaltungsmaßnahmen von ländlichen Straßen und Wegen mit öffentlichem oder privatem Rechtsstatus, das sind Ortschafts- und Verbindungswege gemäß Kärntner Straßengesetz, LGBl Nr 72/1991 idgF sowie Güterwege, Hofzufahrten, Wirtschafts- und Almwege, sonstige Verkehrsflächen (zB Parkplätze, Wirtschaftsflächen und Materialseilbahnen) sowie deren Erhaltung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1
A-9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053611002
abt10.post@ktn.gv.at
http://www.landwirtschaft.ktn.gv.at

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren. Das Ergebnis dieser Kontrollen ist schriftlich festzuhalten.

Rechtsgrundlage

§§ 36 und 37 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023, Zahl: 10-AR-1/48-2023

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1038355