Beihilfen zur Verkehrserschließung ländlicher Gebiete durch natürliche und juristische Personen in Form von Neuerrichtung, Umbau Instandsetzung, sowie die Durchführung baulicher Instandhaltungsmaßnahmen von ländlichen Straßen und Wegen mit öffentlichem oder privatem Rechtsstatus, das sind Ortschafts- und Verbindungswege gemäß Kärntner Straßengesetz, LGBl Nr 72/1991 idgF sowie Güterwege, Hofzufahrten, Wirtschafts- und Almwege, sonstige Verkehrsflächen (zB Parkplätze, Wirtschaftsflächen und Materialseilbahnen) sowie deren Erhaltung.