Förderung für freie Kulturinitiativen - Entwicklung von Projekten und Konzepten Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden die Entwicklung von Projekten und Konzepten zu aktuellen Themen von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz und damit zusammenhängende Recherchetätigkeiten. Die nach der Ausschreibung zur Verfügung stehenden Mittel werden unabhängig von einer allfälligen Jahresförderung gewährt. 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (freie Kulturinitiativen im Sinne der Definition der IG KIKK) mit Kärnten-Bezug. 

Nicht förderbar sind:

  • Vorhaben, die bereits in Jahresprogrammen enthalten sind.
  • Vorhaben, für die bereits eine Kulturförderung des Landes Kärnten gewährt wurde. 
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
+435053634002
abt14.post@ktn.gv.at
https://www.kulturchannel.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG, LGBl. 45/2002 idgF und
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060797