Förderung für freie Kulturinitiativen - Entwicklung von Projekten und Konzepten Link zur Förderung

Gefördert werden die Entwicklung von Projekten und Konzepten zu aktuellen Themen von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz und damit zusammenhängende Recherchetätigkeiten. Die nach der Ausschreibung zur Verfügung stehenden Mittel werden unabhängig von einer allfälligen Jahresförderung gewährt. 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (freie Kulturinitiativen im Sinne der Definition der IG KIKK) mit Kärnten-Bezug. 

Nicht förderbar sind:

  • Vorhaben, die bereits in Jahresprogrammen enthalten sind.
  • Vorhaben, für die bereits eine Kulturförderung des Landes Kärnten gewährt wurde. 
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
+435053634002
abt14.post@ktn.gv.at
https://www.kulturchannel.at

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG, LGBl. 45/2002 idgF und
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1060797