Gefördert werden die Entwicklung von Projekten und Konzepten zu aktuellen Themen von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz und damit zusammenhängende Recherchetätigkeiten. Die nach der Ausschreibung zur Verfügung stehenden Mittel werden unabhängig von einer allfälligen Jahresförderung gewährt.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (freie Kulturinitiativen im Sinne der Definition der IG KIKK) mit Kärnten-Bezug.
Nicht förderbar sind:
- Vorhaben, die bereits in Jahresprogrammen enthalten sind.
- Vorhaben, für die bereits eine Kulturförderung des Landes Kärnten gewährt wurde.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- Bürgerinnen und Bürgern
- Unternehmen