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Förderungen zum Thema Pflege

Leistungen bei Unterbringung in betreuten Wohngemeinschaften (alternative Wohnformen)
Vorarlberg
Kann eine Person die Kosten für Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft (alternativen Wohnform) mit den vorhandenen finanziellen Mitteln nicht selbst tragen (finanzielle Hilfsbedürftigkeit) und liegt zudem eine sachliche Hilfsbedürftigkeit vor, besteht Anspruch auf Sozialleistungen in Höhe des Differenzbetrages. Der anerkannte Aufwand umfasst Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Die Abgeltung erfolgt in Form festgelegter Tagsätze direkt an den Rechtsträger der Einrichtung. Sonderkosten (z. B. Taschengeld, Bestattungskosten oder sonstige besondere Bedarfe) können im Einzelfall nach Bedarf bewilligt werden. Beim Vermögenseinsatz ist zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und stationären Betreuungseinrichtungen mit ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen sowie stationären Betreuungseinrichtungen ohne ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen zu unterscheiden: In stationäre Pflegeeinrichtungen sowie stationären Betreuungseinrichtungen mit ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen ist ausschließlich das Einkommen einzusetzen, das vorhandene Vermögen bleibt unberücksichtigt. In stationären Betreuungseinrichtungen ohne ganztägigen Pflege- und Betreuungsleistungen ist das Einkommen sowie das vorhandene Vermögen einzusetzen. Unberücksichtigt bleiben jedoch ein Freibetrag von 10.000 Euro sowie ein kleines Eigenheim (Eigentumswohnung), sofern dieses dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, dem eingetragenen Partner oder der eingetragenen Partnerin oder einem Kind zur Deckung des unmittelbaren Wohnbedarfs dient.