Bezugsberechtigt für den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck sind Personen, die
1.) zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG im Bundesland Niederösterreich haben,
2.) zum berechtigten Personenkreis des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks gehören - österreichische Staatsbürger und diesen gemäß Richtlinie gleichgestellte Personen
3.) zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer privaten Wohnung/einem privaten Wohnhaus leben,
4.) zum Zeitpunkt der Antragstellung Pflegegeld
- zumindest der Stufe 3 beziehen,
- der Stufe 1 oder 2 beziehen und eine Demenzerkrankung vorliegt, die durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nachgewiesen wird,
- der Stufe 1 oder 2 beziehen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
5.) die im Zuge der Antragstellung bereitgestellte Beratung zum Thema „Pflege und Betreuung“ in Anspruch genommen haben. Diese Inanspruchnahme kann auch durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Antragstellung für das Jahr 2023 im Zeitraum von 02.10.2023 bis 31.12.2023 möglich.
Antragstellung für das Jahr 2024 im Zeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024 möglich.
Antragstellung für das Jahr 2025 im Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2025 möglich.
Antragstellung für das Jahr 2026 im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.12.2026 möglich.
Antrag kann online gestellt werden
Online Antragsformular ist ab 2.10.2023 verfügbar