Kurzzeitpflege in Seniorenpflegeeinrichtungen im Bundesland Salzburg Link zur Förderung

Das Land Salzburg gewährt für einen Kurzzeitaufenthalt in einem Seniorenpflegeheim eine finanzielle Unterstützung. Dieser Zuschuss ist vom Einkommen unabhängig. Er beträgt max. € 50,- pro Tag und wird für max. 14 Tage pro Kalenderjahr gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/01: Pflege und Betreuung
Postfach 527
5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

Überprüfung der zu erfüllenden Förderungsvoraussetzungen

Rechtsgrundlage

§ 22 Abs 2 Z 9 Salzburger Sozialhilfegesetz; LGBl Nr 19/1975 idgF; Richtlinie des Landes Salzburg über die Gewährung eines Zuschusses zur Kurzzeitpflege gemäß § 22 Abs 2 Z 9 SSHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1015536