Heilbehandlung für Menschen mit Behinderungen
Steiermark
Hilfe zur Heilbehandlung wird gewährt für ärztliche Behandlung, Therapien, Heilmittel und Pflege in Kranken-, Kur- oder sonstigen Anstalten, wenn dadurch eine Behebung oder eine erhebliche Besserung der Beeinträchtigung oder eine Verlangsamung des Verlaufes der durch die Behinderung bestehenden Beeinträchtigungen erreicht werden kann oder eine Verschlechterung der durch die Behinderung bestehenden Beeinträchtigungen hintangehalten werden kann. Die im Zusammenhang mit der Hilfeleistungen notwendigerweise anfallenden Fahrtkosten bei Menschen mit Behinderung sind zu übernehmen. Es sind dies die Fahrtkosten für das kostengünstigste zumutbare Verkehrsmittel zu einem der nächstgelegenen geeigneten Erbringer der Leistung.