Diese Förderung soll dazu beitragen, dass Pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bzw. ihrer Wohnung verbleiben können.
Die Hilfesuchenden haben sich an einen Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen zu wenden. Von diesem werden je nach Bedarf Leistungen erbracht.
Die pflege- bzw. betreuungsbedürftige Person hat einen Selbstbehalt für die Leistungen zu entrichten und die übrigen Kosten werden vom Land Tirol getragen.
Den örtlich zuständigen Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen finden Sie unter Standorte Mobile Dienste | Land Tirol.
Es werden folgende Pflege- und Betreuungsleistungen (Basisdienste), in Abhängigkeit vom Bedarf, gewährt:
- Medizinische Hauskrankenpflege
- Hauskrankenpflege
- Mobile psychiatrische Pflege für Senioren
- Kinderhauskrankenpflege
- Mobile Palliativpflege
- Heimhilfe
- Hauswirtschaftsdienst
- Organisations- und Beratungsleistungen