Gewährung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung Link zur Förderung kopieren

Diese Förderung soll dazu beitragen, dass Pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bzw. ihrer Wohnung verbleiben können.

Die Hilfesuchenden haben sich an einen Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen zu wenden. Von diesem werden je nach Bedarf Leistungen erbracht. 

Die pflege- bzw. betreuungsbedürftige Person hat einen Selbstbehalt für die Leistungen zu entrichten und die übrigen Kosten werden vom Land Tirol getragen.

Den örtlich zuständigen  Anbieter mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen finden Sie unter Standorte Mobile Dienste | Land Tirol.

Es werden folgende Pflege- und Betreuungsleistungen (Basisdienste), in Abhängigkeit vom Bedarf, gewährt:

  • Medizinische Hauskrankenpflege
  • Hauskrankenpflege
  • Mobile psychiatrische Pflege für Senioren
  • Kinderhauskrankenpflege
  • Mobile Palliativpflege
  • Heimhilfe
  • Hauswirtschaftsdienst
  • Organisations- und Beratungsleistungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege
Adamgasse 2a
6020 Innsbruck
+43 512 508 2883
pflege@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/

Klient:innen haben einen einkommensabhängigen Selbstbehalt zu leisten. Zur Höhe des Selbstbehalts - Berechnung Kliententarife2025.xlsx.

Rechtsgrundlage

Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz, Richtlinie des Landes zur Gewährung von Leistungen der Mobilen Pflege und Betreuung in Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074020

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