Demenzbetreuung Link zur Förderung kopieren

Demenziell erkrankte Personen können in ihrem gewohnten Umfeld Demenztestungen durch GerontopsychologInnen in Anspruch nehmen. Bei der darauf folgenden Befundbesprechung werden die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen im Familiensetting abgeklärt und beschäftigungstherapeutische Hausbesuche durchgeführt.

Die Mobile Demenzbetreuung wird im Rahmen der Hauskrankenpflege durchgeführt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
057-600/2768
post.a6(at)bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-3/abteilung-6-soziales-und-pflege/

Rechtsgrundlage

§ 4 Abs. 4 Z 1 und § 18 Abs. 1 und 2 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024 – Bgld. SHG 2024, LGBl. Nr. 30/2024 Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der Durchführung professioneller mobiler Pflege- und Betreuungsdienste

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1039866

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