Demenzbetreuung Link zur Förderung kopieren

Demenziell erkrankte Personen können in ihrem gewohnten Umfeld Demenztestungen durch GerontopsychologInnen in Anspruch nehmen. Bei der darauf folgenden Befundbesprechung werden die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen im Familiensetting abgeklärt und beschäftigungstherapeutische Hausbesuche durchgeführt.

Die Mobile Demenzbetreuung wird im Rahmen der Hauskrankenpflege durchgeführt.

Rechtsgrundlage

§ 9 Bgld. SHG 2000

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1039866