Wohnen und Pflege - Pflegeplätze Link zur Förderung kopieren

Die Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn durch mobile Betreuungs- und Pflegedienste eine angemessene Versorgung zu Hause oder in anderen niederschwelligeren Einrichtungen (z.B. Betreutes Wohnen) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.

Keine ärztliche rund um die Uhr-Betreuung; Ärztin/Arzt kommt bei Bedarf ins Haus bzw. hausinterne Ordinationszeiten. Pflegebedürftige Menschen ab einem Bedarf der Pflegegeldstufe 3. Der Bedarf wird vom FSW festgestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7 - 9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
E-Mail: kundinnenservice@fsw.at
https://www.fsw.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Regelung der Sozialhilfe (Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG); Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien (FSW); Spezifische Förderrichtlinie für stationäre Pflege und Betreuung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1035435