Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen, welche einen aufrechten schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung haben, werden zur Erbringung der Leistung beauftragt. Unter folgenden Voraussetzungen können Behinderte mit einem gültigen Bescheid die Leistung in Anspruch nehmen.
Menschen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit intellektueller/kognitiver, körperlicher, Sinnes- bzw. mehrfacher Behinderung sein, die in der Familie leben.
KlientInnen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, müssen Menschen mit Behinderung sein, die durch ihre Angehörigen betreut werden, im Besonderen durch die Hauptbetreuungsperson, die für die Pflege, Hilfe und Begleitung zuständig ist.