Familienentlastungsdienst Link zur Förderung kopieren

Der Familienentlastungsdienst hat die Unterstützung der Menschen mit Behinderung und Entlastung der pflegenden Familienangehörigen im Pflege- und Betreuungsalltag sicherzustellen. Die Betreuungspersonen sollen die Möglichkeit haben, aus der Belastungssituation stundenweise auszusteigen.

Ziel:

Die mobile Betreuung muss der Entlastung der hauptbetreuenden Person dienen und damit dem Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben in gewohnter Umgebung und den Verzicht auf stationäre Versorgung ermöglichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12
8010 Graz
abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe, StBHG, StBHG-LEVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1029933