Entlastung für pflegende Angehörige - Kurzzeitpflege
Kärnten
Personen, die einen nahen Angehörigen pflegen, sollen durch die Inanspruchnahme der Förderung eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes eine Entlastung von der fordernden Aufgabe im Rahmen der familiären Pflege erfahren. Die Betreuung und Pflege erfolgt dabei für maximal 28 Tage jährlich in einer Einrichtung, welche in einem Vertragsverhältnis mit dem Land Kärnten steht. Die Pflegeeinrichtung ist gemäß dem Kärntner Heimgesetz bewilligt und untersteht als solche der fachlichen Qualitätskontrolle des Amtes der Kärntner Landesregierung.