Soziale Dienste: Mobile Betreuung und Hilfe - Hauskrankenpflege - Familienhilfe Link zur Förderung kopieren

Förderung der Regionalen Träger Sozialer Hilfe für Leistungen der Mobilen Betreuung und Hilfe, Hauskrankenpflege und Familienhilfe für hilfebedürftige Personen und erforderlichenfalls auch ihrer Angehörigen (Lebensgefährten).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirksverwaltungsbehörden Oberösterreichs
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/12737.htm

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 09.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Mobile Betreuung und Hilfe und die soziale Hauskrankenpflege ist ein Kostenbeitrag gemäß Oö. Sozialhilfeverordnung zu entrichten.

Ist der Einsatz der Hauskrankenpflege in einer Wohneinrichtung bzw. einer (teilbetreuten) Wohngemeinschaft nach dem Oö. Sozialhilfegesetz bzw. nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz erforderlich, so hat eine Vollkostenfinanzierung durch die Träger dieser Einrichtungen zu erfolgen. Dieser pro Einsatzstunde zur Verrechnung gelangende Vollkostenersatz wird jährlich vom Land Oberösterreich aus der zuletzt vorliegenden Jahresabrechnung und Jahresstatistik der Hauskrankenpflege zuzüglich dem Prozentsatz der nach dem BAGS Kollektivvertrag seither stattgefundenen Lohnerhöhung(en) errechnet und landesweit festgelegt.

Die Leistungskontrollen der Anbieterorganisationen erfolgen im Zuge einer Verwendungsnachweisprüfung durch die Vorlage der Rechnungsabschlüsse und div. Statistiken.

Rechtsgrundlage

§ 12 Oö. Sozialhilfegesetz i.d.g.F. ; Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oö.(Beschluss der Landesregierung v. 10.12.2007 Fin-010104/187);
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1027176

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