Förderung von stationärem Hospiz, Niederösterreich Link zur Förderung

Das Land NÖ fördert die Kosten des Aufenthaltes auf einem stationären Hospizplatz in stationären Pflegeeinrichtungen.

Die Kosten des Aufenthaltes werden von der leistungserbringenden Einrichtung dem Land NÖ in Rechnung gestellt und von diesem getragen.

Für diese Förderung hat die hilfesuchende Person einen Kostenbeitrag aus ihrem Einkommen sowie aus ihren pflegebezogenen Leistungen zu entrichten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 43b NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF; Richtlinien für die Förderung von stationärem Hospiz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Laut NÖ handelt es sich um einen verkürzter Zahlungsweg: Die hilfsbedürftige Person erhält einen Zuschuss vom Land, der nicht der Person, sondern der Sozialeinrichtung ausgezahlt wird. Der Geldbetrag geht somit nicht zuerst an die Person, die dann die Förderung weitergibt, sondern direkt an die Einrichtung. Folgende Voraussetzungen werden erfüllt: • Antragstellung: Privatperson stellt den Antrag und nicht die Einrichtung • Anspruch auf die Leistung hat die Privatperson • Anspruch besteht auf eine Geldleistung und nicht auf eine Sachleistung • Es ist identifizierbar, wer die Leistung in Anspruch genommen hat • Die Einrichtung ist bei der Abwicklung behilflich Verursachen Personen in Hospizbetreuung noch weitere Kosten, werden diese teilweise auch vom Land getragen und direkt mit der Einrichtung (nicht personenbezogen) abgerechnet. Dem Land wurde mitgeteilt, dass diese Fördergelder in einem separaten LA dargestellt werden sollen.

Referenznummer

1026277