Förderung von stationärem Hospiz, Niederösterreich Link zur Förderung

Das Land NÖ fördert die Kosten des Aufenthaltes auf einem stationären Hospizplatz in stationären Pflegeeinrichtungen.

Die Kosten des Aufenthaltes werden von der leistungserbringenden Einrichtung dem Land NÖ in Rechnung gestellt und von diesem getragen.

Für diese Förderung hat die hilfesuchende Person einen Kostenbeitrag aus ihrem Einkommen sowie aus ihren pflegebezogenen Leistungen zu entrichten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Soziales und Generationenförderung
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
02742/9005-16362
post.gs5@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 43b NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF; Richtlinien für die Förderung von stationärem Hospiz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1026277