Mobile Kinderkrankenpflege Link zur Förderung kopieren

Die primäre Zielsetzung der mobilen Kinderkrankenpflege ist die bedarfsgerechte Betreuung und fachlich qualifizierte Pflege von chronisch kranken, schwer behinderten oder sterbenden Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im häuslichen Umfeld.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

MOKI - Mobile Kinderkrankenpflege
Rudolfsbahngürtel 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
0699/1667715
office@ktn.moki.at
https://moki-kaernten.at/

CURAPlus GmbH
Feldkirchner Straße 2/4, 9062 Moosburg
0800 700 724
office@curaplus.at
https://www.curaplus.at/de/kinderkrankenpflege

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Mobile Pflege- und Betreuungsdienste - Themen A-Z - Land Kärnten

  • Nach dem Einkommen gestaffelte Selbstbehalte
  • Für die Leistung wird ein gestaffelter Selbstbehalt, lt. Bemessungsgrundlage des Nettoeinkommens des/der Betreuten bzw. der Obsorgepflichtigen durch den Leistungserbringer der Kinderkrankenpflege vereinnahmt.
  • Das Nettoeinkommen ist nachzuweisen durch:
    • Einkommenssteuerbescheid
    • Pensionsbescheid
    • Lohnzettel
    • Einheitswertbescheid
    • Aktuelle Bezugsbestätigung des AMS, Leistungsnachweis der SV-Anstalten
    • Alimentationsbescheid

Rechtsgrundlage

§ 8 K-PBG (Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung sowie bestehender Vertrag zwischen Land Kärnten und Leistungserbringer
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1020973

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