Finanzielle Unterstützung zur Förderung von Menschen mit Behinderung mit erhöhtem Pflegebedarf Link zur Förderung

Finanzielle Unterstützung zur Förderung der Pflege und Betreuung von behinderten Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf (Pflegegeld der Stufe 5 bis 7), welche die ständige und dauerhaft erforderliche Betreuung und Pflege im Rahmen der Familie erhalten.

Keine Gebühren und keine weiteren Kosten.

Rechtsgrundlage

§ 43 Abs. 1 lit. a Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. 56/2013 bzw. idgF., Richtlinie im Rahmen des § 15 K-ChG "finanzielle Unterstützung für die Pflege- und Betreuungsleistung durch die Familie"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019801