Pflegeförderung für Menschen mit Behinderung bei Betreuung durch Familie Link zur Förderung kopieren

Die Pflegeförderung für Menschen mit Behinderung ist eine finanzielle Unterstützung nach § 15 Abs 1 Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) zur Förderung der Pflege und Betreuung von behinderten Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf (Pflegegeld der Stufe 5 bis 7), welche ständige und dauerhaft erforderliche Betreuung und Pflege im Rahmen der Familie am Wohnort erhalten. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
05053614504
abt4.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/

Keine Gebühren und keine weiteren Kosten.

Jährliche Überprüfung der Voraussetzungen.

Rechtsgrundlage

§ 43 Abs. 1 lit. a Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010 idgF., Richtlinie im Rahmen des § 15 K-ChG "finanzielle Unterstützung für die Pflege- und Betreuungsleistung durch die Familie"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019801

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