Zuschuss für mobile Pflege- und Betreuungsleistungen
Tirol
Diese Förderungsmaßnahmen dienen als Unterstützung bei der Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen, die durch einen Leistungserbringer für mobile Pflege- und Betreuungsleistungen, welcher mit dem Land Tirol eine entsprechende Leistungsvereinbarung hat, gepflegt und betreut werden. Die durch die mobilen Leistungserbringer erbrachten Leistungen der Pflege und Betreuung werden als Ergänzung und Unterstützung der familiären Pflege- und Betreuungsleistungen, nicht aber als deren Ersatz gesehen. Im Speziellen werden Zuschüsse für folgende Pflege- und Betreuungsleistungen (Basisdienste), in Abhängigkeit vom Bedarf, gewährt: Hauskrankenpflege Mobile psychiatrische Pflege für Senioren Haushaltshilfe/Soziale Betreuung Organisations- und Beratungsleistungen Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt über Stundensätze, wobei für einen Klienten pro Monat ein maximales Leistungsausmaß von insgesamt 90 Stunden verrechnet und gewährt werden kann. In besonders begründeten Einzelfällen kann dieses Höchststundenausmaß überschritten werden, wobei jedoch insgesamt nicht mehr als 270 Stunden pro Quartal verrechnet und gewährt werden können.