Sozialhilfe - Leistungen aufgrund landesgesetzl. Ausführungsbestimmungen, Sachleistung; SBG Link zur Förderung kopieren

Hilfe in besonderen Lebenslagen kann Personen gewährt werden, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder in Folge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind, die nur durch Gewährung einer solchen Hilfe behoben werden kann. Die Kosten einer angemessen Bestattung können aus Mitteln der Sozialunterstützung getragen werden, wenn dafür nicht anderweitig vorgesorgt wurde oder die Kosten nicht von Dritten getragen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Magistrat der Stadt Salzburg, Abteilung Soziales, Sozialamt
https://www.stadt-salzburg.at/sozialamt/

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-su

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/soziale-und-finanzielle-leistungen/sozialunterstuetzung

Bezirkshauptmannschaft St. Johann, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-stjohann

Bezirkshauptmannschaft Hallein, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-hallein

Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-zellamsee

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-tamsweg

Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

§ 19 Salzburger Sozialunterstützungsgesetz; LGBL NR 63/2010 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1068006

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