Sozialfonds der Salzburger Feuerwehren - Entschädigungen an verletzte Feuerwehrmitglieder Link zur Förderung kopieren

Der Salzburger Landesfeuerwehrverband leistet aus dem Sozialfonds zugunsten der Mitglieder der Salzburger Feuerwehren nach Maßgabe interner Richtlinien insbesondere:

  • bei Krankheiten/Unfällen infolge der Ausübung des Feuerwehrdienstes ein Taggeld (als pauschalen Ausgleich für Verdienstentfall),
  • bei Beschädigung von privatem Eigentum (zB Brillen, Gebisse) infolge der Ausübung des Feuerwehrdienstes Geldhilfen zur Wiederbeschaffung sowie
  • unabhängig von der Ausübung des Feuerwehrdienstes bei Ableben im Falle des Vorhandenseins unversorgter Kinder/Ehegatten eine mögliche Soforthilfe bzw. jährliche Zahlungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landesfeuerwehrverband Salzburg
https://www.lfv-sbg.at/

Rechtsgrundlage

§ 31 Abs. 3 Salzburger Feuerwehrgesetz LGBl. Nr. 27/2018 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Referenznummer

1035633

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