Sozialfonds der Salzburger Feuerwehren - Entschädigungen an verletzte Feuerwehrmitglieder Link zur Förderung

Der Salzburger Landesfeuerwehrverband leistet aus dem Sozialfonds zugunsten der Mitglieder der Salzburger Feuerwehren nach Maßgabe interner Richtlinien insbesondere:

  • bei Krankheiten/Unfällen infolge der Ausübung des Feuerwehrdienstes ein Taggeld (als pauschalen Ausgleich für Verdienstentfall),
  • bei Beschädigung von privatem Eigentum (zB Brillen, Gebisse) infolge der Ausübung des Feuerwehrdienstes Geldhilfen zur Wiederbeschaffung sowie
  • unabhängig von der Ausübung des Feuerwehrdienstes bei Ableben im Falle des Vorhandenseins unversorgter Kinder/Ehegatten eine mögliche Soforthilfe bzw. jährliche Zahlungen

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs 3 Gesetz vom 24. Mai 1978 über das Feuerwehrwesen im Lande Salzburg (Salzburger Feuerwehrgesetz) LGBl. Nr. 59/1978 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Referenznummer

1035633