Internatsbeihilfe Link zur Förderung kopieren

Internatsbeihilfe für SchülerInnen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in der Steiermark. Um einkommensschwache Familien von Kranken-pflegeschülerInnen zu unterstützen, wird eine Internatsbeihilfe, gestaffelt nach Einkommen, gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

keine

Rechtsgrundlage

Mit Regierungssitzungsbeschluss GZ.: 12-26 A 2/480-1996 vom 1. Juli 1996 wurde im Zusammenhang mit der Einhebung eines Internatsbeitrages für SchülerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege eine Beihilfenregelung für soziale Härtefälle beschlossen.

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1028463

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