Internatsbeihilfe Link zur Förderung kopieren

Internatsbeihilfe für SchülerInnen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in der Steiermark. Um einkommensschwache Familien von Kranken-pflegeschülerInnen zu unterstützen, wird eine Internatsbeihilfe, gestaffelt nach Einkommen, gewährt.

keine

Rechtsgrundlage

Mit Regierungssitzungsbeschluss GZ.: 12-26 A 2/480-1996 vom 1. Juli 1996 wurde im Zusammenhang mit der Einhebung eines Internatsbeitrages für SchülerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege eine Beihilfenregelung für soziale Härtefälle beschlossen.

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1028463