Sozialhilfe - Lebensunterhalt, Geldleistung; SBG
Salzburg
Leistungen aus der Sozialunterstützung werden Hilfesuchenden mit geringem/fehlendem Einkommen zur Deckung ihres Lebensunterhaltes gewährt, die von einer sozialen Notlage betroffen sind und sich angemessen um ihre Abwendung, Milderung oder Überwindung bemühen. Die Höhe der Sozialunterstützung wird auf Basis der jeweiligen Lebensverhältnisse berechnet.