Hilfestellung für unverschuldet in eine Notsituation geratene Land- und Forstwirte Link zur Förderung kopieren

  • Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Hilfestellung für unverschuldet in eine Notsituation geratene Land- und Forstwirte.
  • Als unverschuldete Notsituation gelten durch schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, körperliches Gebrechen oder Tod des Betriebsleiters oder dessen Angehörigen entstandene, unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung bzw. andere wirtschaftliche Nachteile.
  • Ebenso kann bei existenzbedrohenden und weit über den Durchschnitt hinausgehenden Schäden durch nicht versicherbare Naturereignisse, eine Unterstützung gewährt werden.
  • Als Förderungsempfänger kommen natürliche Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führen, deren Hofstelle im Land Salzburg liegt in Betracht.
  • Der Unterstützungsbetrag wird einmalig als Direktzuschuss gewährt.
  • Der Direktzuschuss wird bis 25.4.2017 bis zu einer Höhe von € 3.633,64 pro Jahr und Empfänger gewährt, ab 25.4.2017 bis zu einer Höhe von € 3.500,--.
  • In familiär besonders tragischen Fällen ist eine Überschreitung dieses Höchstbetrages um maximal 50 % möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg
https://www.salzburg.gv.at/agrarwald_/Seiten/bauernhilfe.aspx

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der Salzburger Landesregierung mittels Überweisung auf das vom Antragsteller angegebene Namenskonto.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020478