Mindestsicherung/Sozialhilfe – Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes
Tirol
Für eine bedarfsgerechte Wohnung wird der wiederkehrende Aufwand für Miete, Betriebskosten, Heizkosten und Abgaben im nachgewiesenen Umfang gewährt. Geldleistungen werden jedoch höchstens im Ausmaß der geltenden Höchstsätze als Zuschuss gewährt. Die Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes kann bei dringendem Wohnbedarf auch in Form einer Sachleistung durch Zuweisung einer Wohnung oder sonstigen Unterkunft an die Hilfesuchende bzw. den Hilfesuchenden gewährt werden.