Finanzielle Unterstützung für die Ferienbetreuung Link zur Förderung kopieren

Das Land Kärnten gewährt Familien mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen für die Ferienbetreuung ihres Kindes/ihrer Kinder eine finanzielle Unterstützung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Kunst, Kultur und Gesellschaft
Burggasse 8, 9020 Klagenfurt
fampol@ktn.gv.at

Prüfung der eingereichten Unterlagen 

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Richtlinie „Ferienbetreuung – finanzielle Unterstützung“
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1063569

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