- Fördernehmer:innen müssen obsorgeberechtigte Personen sein, die die Familienbeihilfe des Bundes für das zu betreuende Kind/die betreuenden Kinder beziehen.
- Die Förderung des Landes Kärnten wird Familien gewährt, deren Kind/deren Kinder an einer Ferienbetreuungsaktion des aktuellen Jahres in Kärnten teilgenommen haben.
- Der/Die Fördernehmer:in muss mit dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Kärnten haben.
- Die Förderung des Landes Kärnten wird nur auf Antrag gewährt.
- Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden:
Tabelle des maximalen monatlichen Familiennettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) für die Gewährung des Kostenrückersatzes:
1 Erwachsener, 1 Kind: € 2.210,-
2 Erwachsene, 1 Kind: € 2.990,-
1 Erwachsener, 2 Kinder: € 2.860,-
2 Erwachsene, 2 Kinder: € 3.640,-
1 Erwachsener, 3 Kinder: € 3.510,-
2 Erwachsene, 3 Kinder: € 4.290,-
1 Erwachsener, 4 Kinder: € 4.160,-
2 Erwachsene, 4 Kinder: € 4.940,-
1 Erwachsener, 5 Kinder: € 4.810,-
2 Erwachsene, 5 Kinder: € 5.590,-
(Der Berechnung liegt ein Pro-Kopf-Einkommen von max. € 1.300,- zugrunde. Wobei sich der Gewichtungsfaktor aus allen Familienmitgliedern wie folgt zusammensetzt: 1. Erw. 1,0 Punkte; 2. Erw. 0,8 Punkte; für Alleinerziehende/n 1,2 Punkte; für jedes Kind, für das Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird 0,5 Punkte)
Die Förderung ist zwischen 1. Juni und 30. November des jeweiligen Kalenderjahres zu beantragen.
Meldezettel des antragstellenden Elternteils bzw. des/der Erziehungsberechtigten und des Kindes/der Kinder, für das/die die finanzielle Unterstützung beantragt wird
Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg)
Teilnahmebestätigung und Rechnung über die Ferienbetreuung inkl. Zahlungsnachweis
Nachweis über das Familieneinkommen