Förderung "Kinderbetreuungsfonds" Link zur Förderung kopieren

  • Anspruchsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung, gemäß des Sbg. Kinderbetreuungsgesetzes LGBl Nr. 41/2007 in der geltenden Fassung, im Bundesland Salzburg besuchen und deren Einkommen eine bestimmte, je nach Familiengröße unterschiedliche Grenze nicht überschreitet. Diese errechnet sich aus den Einkünften jener drei Kalendermonate, die der Antragstellung vorangehen.
  • Der Hauptwohnsitz der Familie muss sich im Bundesland Salzburg befinden.
  • Gefördert werden nicht schulpflichtige Kinder bis zum verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr – im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr kann diese Förderung nicht mehr gewährt werden.
  • Während des Bezuges einer „Kinderbetreuungs-Beihilfe des AMS" kann die Förderung aus dem Kinderbetreuungsfonds des Landes Salzburg nicht bezogen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2 Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/06 Jugend, Familie, Integration, Generationen
Gstättengasse 10, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2219
jugend-familie@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/familie/mat-foerderungen

Die Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und aliquot berechnet.

Rechtsgrundlage

Richtlinien "Kinderbetreuungsfonds"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1035815

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.